Akademischen Heilberufe
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist für die Erteilung der Approbation an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zuständig, denn ohne Approbation dürfen diese ihren Beruf nicht ausüben.