Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
Am Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung werden seit Ende des Jahres 2004 unmittelbare Landesbeamtinnen und -beamte in der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle (ZMU) begutachtet, wenn Entscheidungen zur Dienstfähigkeit nach den §§ 44-47 LBG in Verbindung mit den §§ 26-28 Beamtenstatusgesetz anstehen.