Richtlinie zur Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen (Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung)
Das Förderprogramm soll dazu dienen, die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen zu stärken. Als Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig für die finanzielle Förderung nach dieser Richtlinie.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier: www.mwg.rlp.de.