ineinander greifende Zahnräder mit Symbolen aus den Gesundheitsberufen © Pixabay

© Pixabay

© Pixabay

Gesundheitsfachberufe

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nimmt als Schulaufsichtsbehörde über die Gesundheitsfachberufe Aufgaben der staatlichen Anerkennung der Schulen für Gesundheitsfachberufe, der Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung, in der Abwicklung der staatlichen Prüfungen sowie der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen wahr.

 

Hinweis zum In Kraft treten des Pflegeberufegesetzes und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Ausländische Berufsqualifikationen)

Übergangsregelung Pflegeberufe/Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Für u. a. folgende Pflegeberufe ist  in Deutschland ab dem 01.01.2020 eine neue Ausbildung eingeführt:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in.

Bis zum 31.12.2023 gilt in Rheinland-Pfalz folgende Übergangsregelung:
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach § 66a des Gesetzes über Pflegeberufe (PflBG) weiterhin nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz-KrPflG)
vom 16.07.2003 i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10.11.2003 in den zum 31.12.2019 gültigen Fassungen.

Informationen zur Antragstellung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) erhalten Sie bei der Zentralen Ausländerbehörde oder den regionalen Ausländerbehörden.