Wenn Sie außerhalb Deutschlands in einem der folgenden nichtakademischen Gesundheitsfachberufe eine Berufsqualifikation besitzen und diese anerkennen lassen möchten, prüft das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses und die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in dem Gesundheitsfachberuf:
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpflegerhelfer/in
- Hebammen/Entbindungspfleger
- Logopäde/-in
- Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
- Notfallsanitäter/in
- Orthoptist/in
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
- Physiotherapeut/in
- Podologe/-in
- Notfallsanitäter/in
- Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
Informationen zu den erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie in den Downloads – Ausländische Berufsqualifikation.
Anträge nach § 81 a des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes können von den zuständigen Stellen vorab über folgende E-Mail-Anschrift eingereicht werden:
81a-rlp(at)lsjv.rlp.de
Das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ism Mainz) ist Kooperationspartner des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Die Beratungsstelle für die Anerkennung von Gesundheits- und Pflegeberufen unterstützt Sie im Anerkennungsverfahren. Die Beraterinnen beantworten Ihre Fragen zum Anerkennungsverfahren und zu Qualifizierungsmaßnahmen, wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf in Rheinland-Pfalz ausüben möchten. Das Institut hilft Ihnen auch beim Zusammenstellen der Dokumente und dem Ausfüllen des Antrages:
ism e.V.
Beratung zur Anerkennung von Gesundheits- und Pflegeberufen
Heiliggrabgasse 6
55116 Mainz
Telefon: 06131 3800838
anerkennung(at)ism-mainz.de
https://www.ism-beratungsstelle.de/
Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie ebenfalls Informationen:
Anerkennung in Deutschland,
Anerkennungszuschuss und
Vor-Ort-Beratung IQ-Netzwerk.
Hilfe zur Suche von Dolmetschern und Übersetzern finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
SOLVIT kann Ihnen helfen bei grenzüberschreitenden Problemen, die durch fehlerhafte Anwendung des EU-Rechts von nationalen, regionalen oder lokalen Behörden entstanden sind.
Informationen zum Europäischen Berufsausweis finden Sie unter Zugang Europäischer Berufsausweis - EBA und European Professional Card (EPC) - YouTube Video.
Auskunft über die Möglichkeiten der Anerkennung von Ausbildungen in der Altenpflege oder Altenpflegehilfe erteilt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion: ADD Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.