Tarifregister
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung aller bundesdeutschen Tarifverträge eingetragen werden. Im Tarifregister Rheinland-Pfalz werden die Tarifverträge registriert, die im Land Rheinland-Pfalz gültig sind.
Beim Tarifregister Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit, unentgeltlich in die registrierten Tarifverträge Einsicht zu nehmen.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin.
Telefonisch kann nur über folgende Sachverhalte informiert werden:
- Tarifverträge, die in das rheinland-pfälzische Tarifregister eingetragen wurden,
- das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tarifregisters sind nicht zur Rechtsberatung befugt. Tarifvertragstexte und Kopien aus Tarifverträgen vom Tarifregister Rheinland-Pfalz dürfen nicht abgegeben werden.
Nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) ist jede tarifgebundene Arbeitgeberin und jeder tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtet, die für ihren oder seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Tarifgebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten den Tarifvertrag über ihre Gewerkschaft.
Einige Tarifverträge, zum Beispiel für den öffentlichen Dienst und das Baugewerbe, sind im Buchhandel erhältlich. Für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge können von den betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen Erstattung der Selbstkosten bei den Tarifvertragsparteien angefordert werden (§ 9 Durchführungsverordnung zum Tarifvertragsgesetz).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt vierteljährlich ein Verzeichnis, in dem alle Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt sind, gegliedert nach Branchen und Regionen, aufgeführt werden. Dieses Verzeichnis steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kostenlos als Download zur Verfügung.