Aufsichten
Sozialversicherungsaufsicht
Die Aufsichtspflicht des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung erstreckt sich auf die landesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung mit Ausnahme der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz.
Träger unter Aufsicht des Landesamtes
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
(Mit Ausnahme der Bereiche Haushalt, Satzung und Dienstordnung; dafür ist das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz Aufsichtsbehörde.)
Betriebskrankenkasse der Energieversorgung Mittelrhein AG
Schützenstraße 80-82
56068 Koblenz
BKK Pfaff
Pirmasenserstraße 132
67655 Kaiserslautern
Pflegekassen sind bei jeder Krankenkasse errichtet.
Orensteinstraße 10
56626 Andernach
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung übt die Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Stadtverwaltungen der zwölf kreisfreien Städte und bei den Kreisverwaltungen der 24 Landkreise aus, und ist Widerspruchsbehörde gegenüber den Versicherungsämtern.