Gelbfieberimpfstellen
Manche Staaten fordern von Personen, die einreisen möchten, den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Die Voraussetzungen für die Anerkennung dieses Nachweises sind in Internationalen Gesundheitsvorschriften geregelt. Danach muss die impfende Stelle staatlich zugelassen sein. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau erteilt landesweit diese Zulassungen. Über den Kriterienkatalog, der bei dem Zulassungsverfahren zugrunde gelegt wird, und die zugelassenen Gelbfieberimpfstellen können Sie sich hier informieren. Das mit dem Antrag vorzulegende Selbstauskunftsformular können Sie hier herunterladen.