Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
Die Gesundheitsämter beobachten, untersuchen und bewerten die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in ihrem Dienstbezirk. Sie wachen darüber, dass die gesundheitsrechtlichen Bestimmungen und die Anforderungen der Hygiene eingehalten werden mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung zu vermeiden oder zu beseitigen.
Als Fachaufsichtsbehörde überwacht das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung das rechtmäßige und zweckmäßige Handeln der Gesundheitsämter und wirkt auf eine einheitliche Aufgabenerfüllung der Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz hin. Diese Ziele werden u.a. durch Beratung in Grundsatzfragen und schwierigen Einzelfällen, durch die Unterstützung und Koordinierung von Arbeitsgruppen und der Durchführung von Amtsärztedienstversammlungen erfüllt.