Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
Die Gesundheitsämter beobachten, untersuchen und bewerten die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in ihrem Dienstbezirk. Sie wachen darüber, dass die gesundheitsrechtlichen Bestimmungen und die Anforderungen der Hygiene eingehalten werden mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung zu vermeiden oder zu beseitigen.
Als Fachaufsichtsbehörde überwacht das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung das rechtmäßige und zweckmäßige Handeln der Gesundheitsämter und wirkt auf eine einheitliche Aufgabenerfüllung der Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz hin. Diese Ziele werden u.a. durch Beratung in Grundsatzfragen und schwierigen Einzelfällen, durch die Unterstützung und Koordinierung von Arbeitsgruppen und der Durchführung von Amtsärztedienstversammlungen erfüllt.
Im Rahmen der Fachaufsicht ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Ansprechpartner für die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz bei einer bevorstehenden oder eingetretenen Gefahrenlage oder Krisensituation zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung, bei Auftreten eines außergewöhnlichen Ereignisses, eines Notfalls oder einer notwendigen Sofortmaßnahme. Ist die Lage auf Grund des Umfangs des Ereignisses oder auf Grund der spezifischen Art mit den Mitteln eines Kreises nicht mehr zu bewältigen, bedarf es ggf. der Koordination durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.