Kinder, Jugend und Familie
Unmittelbare Ansprechpartner für Jugendhilfeleistungen an junge Menschen und ihre Familien sind die örtlichen Jugendämter. Sie sind verantwortlich für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort. Das Landesjugendamt wiederum ist zuständig für die Unterstützung der örtlichen Jugendhilfe. Darüber hinaus nimmt es besondere überregionale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie verwandter Bereiche wahr.