Hinweise für überregional oder landesweit organisierte Träger der freien Jugendhilfe

Die Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses zu § 72a SGB VIII ist verabschiedet. Die dazu gehörende Rahmenvereinbarung ist von den Vereinbarungspartnern auf Landesebene unterschrieben.

Die Jugendämter und die überregionalen bzw. landesweit organisierten Träger der freien Jugendhilfe sind nun eingeladen, der Rahmenvereinbarung beizutreten. Auf diese Weise werden die Verpflichtungen der Rahmenvereinbarung für sie bindend.