Die Empfehlung des LJHA einschließlich der Rahmenvereinbarung zu § 72a SGB VIII
Hier finden Sie die Empfehlung sowie die Rahmenvereinbarung und ihre Anlagen.
Datenbank zur Rahmenvereinbarung zu § 72a SGB VIII: Beitritte auf Landesebene
Beitritte der überregional organisierten Träger der freien Jugendhilfe und der Jugendämter (https://lsjv.service24.rlp.de/beitritt)
Hinweise zur Datenbank
In der Datenbank sind alle Beitritte zur Rahmenvereinbarung verzeichnet, die auf Landesebene erfolgt sind. Auf Landesebene treten Träger bei, die auf Landesebene oder überregional organisiert sind. Mit dem Beitritt wird auch erklärt, ob dieser auch für Unter- oder Mitgliedsorganisationen gilt. Wenn ja, ist auch diese Information in der Datenbank enthalten. Soweit örtlich organisierte Träger die Beitrittserklärung auf Landesebene abgegeben haben, ist dieser Beitritt ebenfalls in die Datenbank aufgenommen worden (da der örtliche Träger zuständig ist, wurde die Erklärung auch an das zuständige Jugendamt weitergeleitet). Die Erfassung der Beitritte örtlicher Vereine und Verbände werden durch die Jugendämter separat vorgenommen.
Über die Suchmaske kann alternativ nach „Dachverband“ oder „Untergliederung/Mitgliedsorganisation“ gesucht werden. Dazu muss zu dem ausgewählten Button ein weiterer Filter gesetzt werden. Bei Dachorganisationen kann das der Name der Organisation oder die Postleitzahl des Trägersitzes oder der Ort des Trägersitzes sein. Das gleiche gilt für die Suche nach Untergliederungen und Mitgliedsorganisationen. In der Kombination mit dem Filter „Jugendamt“ kann man die Unter- oder Mitgliedsorganisation des jeweiligen Jugendamtsbezirks auflisten. Zur Suche nach Verbänden reicht meist schon die Eingabe der ersten Buchstaben des Namens, dann werden auch alle Regionalorganisationen mit ausgegeben.
In der danach erscheinenden Übersicht wird auf der linken Tabellenseite ein Button „Auswählen“ angezeigt. Mit diesem Feld kommen Sie auf eine weitere Übersicht, in der alle wichtigen Details zum Beitritt der jeweiligen Organisation angezeigt werden.
Hinweise für Jugendämter
Wenn Sie wissen wollen, ob ein Träger in Ihrem Einzugsbereich bereits über seinen Dachverband beigetreten ist, können Sie über die Wahl des Buttons „Untergliederung/Mitgliedsorganisation“ und die Eingabe ihres Jugendamtes einen jugendamtsspezifischen Filter für die Auswahl aus der Datenbank setzen.
Denken Sie bitte auch daran, dass der Träger möglicherweise im Nachbarjugendamt seinen Sitz hat und dort beigetreten sein könnte. Der Beitritt gilt dann auch für Sie (da wir ja gleiche Bedingungen in ganz RLP haben).
Bei Dachverbänden, die angeben, alle unselbständigen Untergliederungen durch ihren Beitritt mit zu vertreten und das auch so verzeichnen, wird die Geltung des Beitritts auf alle Jugendämter des Landes ausgedehnt ohne Einzelnennung der jeweiligen örtlichen Unterorganisationen.