Jugendförderung
Die Förderprogramme nach dem Landesjugendplan richten sich an Maßnahmen von überregionaler Bedeutung. Darüber hinaus wird auch die örtliche Jugendarbeit gefördert.
Das Land entspricht mit den Förderprogrammen seiner Verantwortung für einen gleichmäßigen Ausbau der Jugendhilfe im Land sowie der grundlegenden Verpflichtung, die öffentliche und die freie Jugendhilfe in ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Förderung der Personalkosten in Jugendzentren und Jugendverbänden, Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit bzw. der Jugendsozialarbeit (Jugendfreizeiten, Spielaktionen, Schulungen und besondere Aktivitäten ehrenamtlicher Kräfte), Erstattung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Tätigkeit (Ehrenamtsgesetz).