Um Kindern und Jugendlichen ein gesundes und geschütztes Aufwachsen ermöglichen und sie vor Gefahren für das Kindeswohl schützen zu können, braucht es vielfältige, sowohl präventive als auch intervenierende Angebote.
Aufgabe der Servicestelle Kindesschutz ist die Beratung und Unterstützung der Jugendämter beim Auf- und Ausbau der lokalen Netzwerke und der Frühen Hilfen auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit sowie des Bundeskinderschutzgesetztes (vgl. §4 Abs. 1 LKindSchuG).
Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat für die Frühen Hilfen eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) im März 2008 wurde § 31 Landeskrankenhausgesetz (LKG) geändert. Krankenhäuser mit geburtshilflichen Abteilungen haben die Aufgabe erhalten, sowohl Familien mit einem erhöhten Unterstützungs- und Hilfebedarf als auch Kindeswohl gefährdende Situationen frühzeitig zu erkennen. Sie sollen darauf hinwirken, dass passende Hilfeangebote von den Eltern angenommen werden. Im Fokus des Programms „Guter Start ins Kinderleben“ stehen daher die Kooperation und Verzahnung unterschiedlicher Helfersysteme, wie z.B. mit den Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) und anderen örtlichen Angeboten der Frühen Hilfen sowie weiterer Einrichtungen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe. Durch die Beteiligung am Programm „Guter Start ins Kinderleben“ leisten die Kliniken einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Landes- und des Bundes-kinderschutzgesetzes. Sie werden über die Bundestiftung Frühe Hilfen regelhaft finanziell gefördert.
Das Landesjugendamt berät, unterstützt und begleitet die Geburtskliniken bei der Implementierung und Umsetzung des Landesprogramms. Zur nachhaltigen Unterstützung dieses Prozesses sowie zur weiteren Qualifizierung der Fachkräfte in den Kliniken bietet das Landesjugendamt regelmäßig überregionale Fachtage, Fortbildungen und Workshops sowie individuelle Beratertage für die Geburtskliniken an.
Weiterführende Links
Landeskrankenhausgesetz (LKG)
Werkbuch Vernetzung (NFH)
Datenschutz und Frühe Hilfen (NZFH)
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt
Andrea Michel
Telefon 06131 967-137
Telefax 06131 967-12137
michel.andrea(at)lsjv.rlp.de
im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz
Qualifizierung zur Familienhebamme/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (FGKiKP)
Durch das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 wurde der Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen in Familien gestärkt. Sie sollen Familien eine niedrigschwellige Form der Unterstützung bieten und bei Bedarf eine Lotsenfunktion in weiterführende Hilfeangebote übernehmen. Im Rahmen Früher Hilfen gibt es für die Fachkräfte in Rheinland-Pfalz zwei verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes.
Entweder erfolgt ihr Einsatz als koordinierende Fachkraft in einer Geburtsklinik, die in Rheinland- Pfalz am Programm „Guter Start ins Kinderleben“ (siehe hierzu unter Punkt Guter Start in Kinderleben, Link zur Seite) teilnimmt, oder über die aufsuchende Tätigkeit in einer Familie. Familienhebammen können bis zum Ende des ersten Lebensjahres eines Kindes eine Familie begleiten, FGKiKP bis zum Ende des dritten Lebensjahres. Der Einsatz und die Einsatzdauer orientieren sich dabei stets am individuellen Bedarf der zu betreuenden Familie. Dieses neue Arbeitsfeld stellt die Fachkräfte vor neue Herausforderungen und bedarf daher einer Zusatzqualifikation, die die Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen auf ihr neues Tätigkeitsfeld gut vorbereiten soll.
Das Landesjugendamt plant, organisiert und führt landesweit die Qualifizierung zur Familienhebamme/FGKiKP durch. Die berufsbegleitende Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte aus der Gesundheitshilfe, die eine grundständige Ausbildung als Hebamme oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in absolviert haben und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Qualifizierungsmaßnahmen zu Familienhebammen bzw. zu FGKiKP orientieren sich seit Ende 2012 in ihrer Konzeption an den jeweiligen Kompetenzprofilen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (vgl. NZFH 2013/2014). Beide Berufsgruppen werden in Rheinland-Pfalz gemeinsam qualifiziert. Darüber hinaus tragen gemeinsame Fachtagungen, Fallwerkstätten, Fortbildungen und Workshops dazu bei, die Kooperationsbeziehungen zwischen den Akteuren positiv zu befördern.
Weiterführende Links
Kompetenzprofil Familienhebammen
Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger in den Frühen Hilfen
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt
Andrea Michel
Telefon 06131 967-137
Telefax 06131 967-12137
michel.andrea(at)lsjv.rlp.de
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Die Zentrale Beratungsstelle Kinderschutz nimmt die fachliche Begleitung und Beratung der Kinderschutzdienste und ihrer Träger in Rheinland-Pfalz wahr und führt die finanzielle Förderung der Kinderschutzdienste durch das Land durch.
Aufgaben der Zentralen Stelle nach § 5 Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) sind: