Bundesstiftung Frühe Hilfen
Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat für die Frühen Hilfen eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
Ziel ist, im Bereich der Frühen Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz aufzubauen und weiter zu entwickeln. Der Auf- und Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen, der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen sowie die Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt hierzu jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung.
Die geschaffenen Angebote richten sich an alle Eltern ab Beginn der Schwangerschaft, sie informieren über Unterstützungsmöglichkeiten und bieten insbesondere Eltern in belasteten Lebenssituationen spezifische Hilfestellungen an. Gemäß den Fördergrundsätzen des Landes Rheinland-Pfalz sind folgende Bereiche förderfähig:
- Psychosoziale Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen
(Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen in Familien und Geburtskliniken) - Freiwillige im Kontext Früher Hilfen
- Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme
- Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle
Der Aufbau lokaler Netzwerke wird vom Land Rheinland-Pfalz bereits seit 2008 durch das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit mit jährlich rund 1,4 Millionen Euro gefördert. Zur Internetseite der Servicestelle Kindesschutz gelangen Sie hier.
Das Land Rheinland-Pfalz hat das Landesjugendamt mit der Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen beauftragt. Im Rahmen des Förderverfahrens richten die Jugendämter ihre Anträge auf Förderung entsprechender Maßnahmen an das Landesjugendamt. Hierfür wird ein Antragsformular zur Verfügung gestellt.
Wir beraten die Jugendämter in allen Fragen zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Sie können sich an uns wenden bei:
- Fragen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in den lokalen Netzwerken
- Fragen zur konzeptionellen Ausgestaltung neuer Angebote
- Allgemeinen Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung
- Fragen zur Bewilligung, Auszahlung sowie dem Nachweis der Verwendung der bewilligten Mittel