Zentrale Stelle Landeskinderschutzgesetz
Aufgaben der Zentralen Stelle nach § 5 Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) sind:
- Versendung der Einladungen zu den Früherkennungsuntersuchungen U4-U9 und der Jugendgesundheitsuntersuchung J1
- Dokumentation der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen durch die Ärztinnen/Ärzte
- Versendung der Erinnerungen
- Meldung nach § 8 LKindSchuG an die Gesundheitsämter bei fehlender Untersuchungsbestätigung.
Das Einladungswesen wurde an das Zentrum für Kindervorsorge Rheinland-Pfalz (ZfK RLP) im Universitätsklinikum Homburg delegiert.
© MSAGD/MIFKJF
Weitere Aufgaben der Zentralen Stelle:
- Aufsicht über das ZfK Rheinland-Pfalz
- Kommunikation mit den beteiligten Partnern (z.B. Ärzteschaft, Gesundheitsämter, Servicestelle)
- Beantwortung von Fragen gesetzlicher Vertreter
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Servicestelle Kindesschutz eingerichtet. Nach § 4 des LKindSchuG ist die Servicestelle für eine effektive Vernetzung aller für den Kinderschutz relevanten Institutionen und Dienste zuständig. Die Servicestelle soll die Jugendämter insbesondere bei der Bildung lokaler Netzwerke zur Förderung des Kindeswohls beraten und unterstützen. Zur Internetseite der Servicestelle Kindesschutz gelangen Sie hier.
Das Zentrum für Kindervorsorge Rheinland Pfalz ist unter folgender Telefonnummer erreichbar: 06841 16 46100.