Kindertagesstätten
Das Landesjugendamt ist im Rahmen seines Auftrags zum Schutz von Kindern in Einrichtungen zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen und für die Beratung von Jugendämtern, Trägern und Einrichtungen. Es sorgt für die Einhaltung der durch das Kindertagesstättengesetz und die Landesausführungsverordnung vorgegebenen Standards und prüft im Bereich der Personalkostenförderung die Verwendungsnachweise für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen. Es berät Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung und unterstützt die Verwaltung der Jugendämter bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen und wirkt auf eine einheitliche Auslegung der Förderkriterien hin. Die Aufgaben des Referates werden dezentral in Mainz, Landau, Trier und Koblenz für die jeweilige Region wahrgenommen.
Die Überprüfung der strukturellen Bedingungen für die Kindertagesbetreuung erfordert stets eine Abwägung, in die nicht nur administrative, sondern auch pädagogische Erwägungen einfließen müssen. Dabei tritt zunehmend der Beratungsaspekt in den Vordergrund. Ziel ist der Erhalt und der Ausbau einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen und von den öffentlichen und freien Trägern sowie den Eltern finanzierbaren Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Trägern.
Anfang 2010 wurde dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Durchführung des Landesfortbildungsprogramms für Erzieherinnen und Erzieher und der Qualifizierung von Sprachförderkräften vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur übertragen.
Anfang 2010 wurde dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Durchführung des Landesfortbildungsprogramms für Erzieherinnen und Erzieher und der Qualifizierung von Sprachförderkräften vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur übertragen.
Informationen zum Landesprogramm zur Unterstützung der Übermittagsbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz:
Rundschreiben des Ministerium für Bildung zur Übermittagsbetreuung
Informationen zum rheinland-pfälzischen Landesprogramm zur Umsetzung des Kommunalinvestitions- förderungsgesetzes (KInvFG) erhalten Sie beim Ministerium der Finanzen.