Förderung der Verbesserung der Lüftungssituation in Räumen von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung „Förderung der Verbesserung der Lüftungssituation in Räumen von Schulen und Kindertageseinrichtungen“ sollen u.a. die Träger von Kindertageseinrichtungen, Horten und Kindertagespflegestellen unterstützt werden, die auf Grund der örtlichen Gegebenheiten keine andere Möglichkeit haben, die vorhandenen Räumlichkeiten zur Kindertagesbetreuung ausreichend zu belüften, um eine deutliche Absenkung der Aerosolkonzentration zu erreichen. Gefördert wird Kauf oder Miete von mobilen Luftreinigungsgeräten zur Verringerung der Aerosolkonzentration, die den Spezifikationen der Stellungnahme des Umweltbundesamtes „Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“ vom 09. Juli 2021 (Prüfkriterien für mobile Luftreiniger nach VDI EE 4300 Blatt 14 vom 20. Juli2021) entsprechen.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Rundschreiben.
Anträge können bis einschließlich 15. November 2021 beim Landesamt gestellt werden.