Fortbildungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher

Mit dem Inkrafttreten des KiTa-Zukunftsgesetzes zum 01.07.2021 endete die Gültigkeit der bisherigen Förderkriterien des Landesprogramms zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.

Die pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten ist jedoch weiterhin für die Zukunft unseres Landes von elementarer Bedeutung. Um diese Arbeit zu stärken, unterstützt das Land die Fortbildungen der Erzieherinnen und Erzieher weiterhin durch finanzielle Mittel.

Ab dem 01.07.2021 werden die bisherigen Mittel für die Fortbildung auf Landesebene sogar erhöht und stehen den Trägern über die Zuweisung zusätzlich zu den Personalkosten direkt zur Verfügung. (§ 25 Abs. 1 Nr. 4).

Die Abrechnung der Fortbildungskosten erfolgt über die Verwendungsnachweise für die Personalkosten innerhalb der KiDz-Datenbank.

Über diesen Weg werden auch weiterhin vor allem Maßnahmen unterstützt, die sich am Landesfortbildungscurriculum orientieren, d.h. an der bereits bestehenden Vereinbarung mit den Organisatoren und Verbänden, die bei Bedarf fortgeschrieben wird.

 

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