Fortbildungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher
Anfang 2010 wurde dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Durchführung des Landesfortbildungsprogramms für Erzieherinnen und Erzieher und der Qualifizierung von Sprachförderkräften vom damaligen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur übertragen.
Die pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten ist für die Zukunft unseres Landes von elementarer Bedeutung. Um diese Arbeit zu stärken, unterstützt das Land die Erzieherinnen und Erzieher durch ein landesweites Fortbildungsprogramm.
Mit dem Landesprogramm Kita!Plus erfolgte 2015 eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des 2005 veröffentlichten Landesfortbildungscurriculums.
Seit dem 01.01.2019 erfolgt die Antragstellung über die webbasierte Datenbank. Über den Link https://lsjv.service24.rlp.de/kitafobi kommen Sie auf die aktuelle Antragsseite. Dort und hier finden Sie auch die entsprechende Bedienungsanleitung.
Hinweis: Das Programm wurde für folgende Internetbrowser konzipiert:
InternetExplorer ab Version 11
Firefox ab Version 53
GoogleChrom ab Version 58
Wird mit einem anderen Internetbrowser auf das Programm zugegriffen, erscheint unten auf der Einstiegsmaske der Hinweis, dass es möglicherweise Probleme bei der Benutzung des Programmes geben könnte. Sie sollten dann einen geeigneten Browser aus dem Internet herunterladen, bevor das Programm benutzt wird.
Bei Ihnen muss Javascript aktiviert sein, damit (Fehler-)meldungen vom Programm gesendet werden können. Ist Javascript nicht aktiviert, erscheint unten auf der Einstiegsmaske ein entsprechender Hinweis. Außerdem müssen Cookies aktiviert sein. Ist das nicht der Fall, erscheint unten auf der Einstiegsmaske ebenfalls eine entsprechende Meldung. Im Folgenden können Sie sich über die allgemeinen Voraussetzungen zur Gewährung des Landeszuschusses informieren.
Seit September 2019 gelten für den gesamten Bereich der Fortbildungsförderung die neuen Förderkriterien des Ministeriums für Bildung vom 05.09.2019: „Landesprogramm zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz“.
In diesen Förderkriterien wurde ein Geltungsende aufgenommen.
Durch das KiTa-Zukunftsgesetz werden die Zuweisungen des Landes zur Deckung der Personalkosten inklusive der Fortbildung des Personals im Erziehungs- und Wirtschaftsdienst (§ 25 Abs. 1 Nr. 4) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2021 neu geregelt.
Damit einhergehend endet die Geltung dieser Förderkriterien und das bisherige Antragsverfahren entfällt.
In der Umsetzung bedeutet dies konkret:
Anträge für Maßnahmen sind zulässig soweit die Maßnahmen mit allen beantragten Terminen, spätestens zum 30. Juni 2021 enden,
Anträge für Maßnahmen, die über den 30. Juni 2021 hinausreichen, sind nicht mehr zulässig.
Somit besteht zum Stichtag 01.09.2020 das letzte Mal die Möglichkeit, Anträge auf einen Landeszuschuss nach diesen Förderkriterien zu stellen.
Ab dem 01.07.2021 werden die Mittel für die Fortbildung erhöht und stehen den Trägern über die Zuweisung zu den Personalkosten direkt zur Verfügung.
Über diesen Weg werden auch weiterhin vor allem Maßnahmen unterstützt, die sich am Landesfortbildungscurriculum orientieren, d.h. an der bereits bestehenden Vereinbarung mit den Organisatoren und Verbänden, die bei Bedarf fortgeschrieben wird.
Änderung der Förderkriterien für Fortbildungen
Fortbildungen für (pädagogische) Fachkräfte dürfen aufgrund der Corona-Krise eine herabgesetzte Mindestanzahl von fünf Teilnehmer/innen haben.
Fort- und Weiterbildungen der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertageseinrichtungen sind und bleiben relevant. Aus diesem Grund gibt es zur Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertageseinrichtungen seit 2006 eine Landesförderung mit eigenem Curriculum und Förderkriterien.
Die Corona-Pandemie verändert jedoch auch den Fortbildungsmarkt. Angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation benötigt es eine flexible Administration, um trotz der aktuell schwierigen Bedingungen in der Kindertagesbetreuung Fortbildung zu ermöglichen und die fachliche Arbeit auf diesem Weg weiterhin zu stärken.
Um dem Fortbildungsbedarf der Fachkräfte weiterhin gerecht werden zu können, gibt es inzwischen viele Initiativen zur Umsetzung der Fortbildungen in digitaler Form. Auch die Fortsetzung von bereits aufgenommenen Präsenzmaßnahmen auf digitalem Weg oder die Kombination von schriftlicher und digitaler Form ist denkbar. Alternative Wege werden ebenfalls als förderfähig anerkannt, wenn die entsprechende Vermittlung plausibel erscheint.
In der jetzigen Zeit der Notbetreuung in Kitas mit erschwerten Anforderungen an die pädagogische Arbeit mit den Kindern, Dienstplangestaltung etc. erscheinen andere Maßstäbe angebracht, um Fortbildung ermöglichen zu können.
Aus diesem Grund wird nach II. 6 der Förderkriterien zeitlich begrenzt eine Ausnahme von der Mindestzahl der Teilnehmenden zugelassen und legt die untere Grenze bei fünf Teilnehmenden fest. Dafür muss vom Antragssteller/ von der Antragstellerin nachvollziehbar dargestellt werden, inwiefern die Reduzierung der Anzahl an Teilnehmenden durch Auswirkungen der Pandemie bedingt ist.
Förderbereich 1: Entwicklungsbegleitung von Kindern Förderbereich 2: Zusammenarbeit mit Eltern und Familien Förderbereich 3: Sprachliche Bildung und Sprachförderung Förderbereich 4: Praxisanleitung Förderbereich 5: Leitung der Kindertagesstätte Förderbereich 6: Prozessbegleitung: Supervision/Coaching/Organisationsentwicklung
Hierbei handelt es sich um mehrtägige Veranstaltungen, die sich über 2 Jahre erstrecken dürfen.
Förderbereich
mindestens
höchstens
1
5 Tage = 40 UE
15 Tage = 120 UE
2
3 Tage = 24 UE
10 Tage = 80 UE
3
2 Tage = 16 UE
9 Tage = 72 UE
4
7 Tage = 56 UE
7 Tage = 56 UE
5
3 Tage = 24 UE
10 Tage = 80 UE
6
2 Tage = 16 UE
6 Tage = 48 UE
Diese Förderbereiche werden mit jeweils 400,00 Euro pro Tag bzw. pro 8 Unterrichtseinheiten gefördert.
Förderbereich 1 Entwicklungsbegleitung von Kindern
Der Förderbereich 1 beschäftigt sich inhaltlich mit den hohen Anforderungen an eine professionelle Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und nimmt dabei neben spezifischen pädagogischen Konzepten Themen aus Entwicklungs- und Bindungstheorie, Kinderschutz, Partizipation, Beobachtung und Dokumentation, Elternarbeit sowie inklusive kultur- und religionssensible Umgangsweisen in den Blick.
Förderbereich 2 Zusammenarbeit mit Eltern und Familien
Der Förderbereich 2 beschäftigt sich inhaltlich mit den komplexen sozialen Beziehungen zwischen Eltern, Kindern und Fachkräften und will Fachkräfte in den dafür notwendigen Kompetenzen schulen und stärken. Dafür nimmt der Förderbereich 2 unter anderem die Vielfalt familiärer Lebensformen, Werte- und Rollenverständnisse, Beschwerdemanagement sowie Formen der Kooperation und Gesprächsführung in den Blick.
Förderbereich 3 Sprachliche Bildung und Sprachförderung
Fortbildungen zum Förderbereich 3 „Sprachliche Bildung und Sprachförderung“ dienen ausschließlich der Qualifizierung der Sprachförderkräfte nach dem neuen Qualifizierungskonzept „Mit Kindern im Gespräch“.
Förderbereich 4 Praxisanleitung
Fortbildungen zum Förderbereich 4 „Praxisanleitung“ richten sich ausschließlich nach der trägerübergreifenden Rahmenvereinbarung und müssen einen zeitlichen Umfang von 7 Tagen bzw. 56 Unterrichtseinheiten nachweisen.
Förderbereich 5 Leitung der Kindertagesstätte
Der Förderbereich 5 beschäftigt sich inhaltlich mit den hohen Anforderungen der Leiterinnen und Leiter für die professionelle Umsetzung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages und soll unter anderem die personellen, fachlichen und methodischen Führungs- und Managementfähigkeiten schulen und fördern. Dazu gehören auch Fragen nach der eigenen Leitungsidentität, Personalführung, Gesprächsführung, Konfliktmanagement sowie Netzwerkarbeit.
Der Förderbereich 6 beschäftigt sich inhaltlich mit der personen- und organisationsbezogenen Qualifizierung beruflicher Tätigkeit in der Einrichtung zur Sicherung und Verbesserung der pädagogischen Arbeit. Dazu gehört unter anderem die Unterstützung der Fachkraft in den vielfältigen Arbeitsbeziehungen zu Eltern, Kindern und Kollegen, welche neben den alltäglichen Herausforderungen auch durch Belastungen und Konflikte gekennzeichnet ist.
Dem Umgang miteinander und mit den eigenen Ressourcen in Form von Supervision und Coaching wird eine besondere Beachtung geschenkt. Hierbei sind Burn-out-Präventionen ausgeschlossen.
Für eine Bewilligung muss der prozesshafte Charakter der Fortbildung deutlich werden!
Bei Anträgen von Kindertageseinrichtungen ist darauf zu achten, dass nur der Träger der Einrichtung den Antrag stellen kann. Er ist als Antragsteller mit seiner Anschrift aufzuführen und muss den Antrag unterschreiben und abstempeln.
Im Übrigen sind alle berechtigten Fortbildungsanbieter in der Anbieterliste aufgeführt.
In den Förderkriterien ist festgelegt, dass Förderanträge für Maßnahmen, die im Zeitraum
vom 1. Januar bis 30. Juni eines Kalenderjahres stattfinden sollen, bis spätestens zum 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres zu stellen sind und die
vom 1. Juli bis 31. Dezember eines Kalenderjahres stattfinden sollen, sind bis zum 1. März des laufenden Jahres zu stellen.
Rechtswirksame Förderanträge sind unterschrieben per Post an die Adresse zu senden, die auf dem ausgedruckten Antragsformular angegeben ist.
Entscheidend für die Frist ist der Eingang des unterzeichneten Originalantrages in Schriftform und nicht der Eingang einer E-Mail.
Die Einreichung eines Antrages in elektronischer Schriftform gilt grundsätzlich als nicht rechtswirksam.
Über den Link https://lsjv.service24.rlp.de/kitafobi kommen Sie auf die aktuelle Antragsseite. Dort finden Sie auch die entsprechende Bedienungsanleitung.
Nachdem Sie den Button „Speichern/Senden“ gedrückt haben, durchläuft der Antrag eine abschließende Plausibilitätsprüfung:
Wird ein Fehler erkannt, erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung und der Fokus wird auf das fehlerhafte Feld gesetzt.
Verläuft die Plausibilitätskontrolle ohne Fehler, wird der Antrag in der Tabelle in der Fortbildungsdatenbank gespeichert.
Es erscheint die Meldung „Die Daten wurden gespeichert! Bitte vergessen Sie nicht den Antrag auszudrucken“
Danach muss der Antrag unterschrieben per Post an das LSJV gesandt werden.
Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Eingang des ausgedruckten unterschriebenen Antrages im LSJV.
Nach den Förderkriterien müssen mindestens 10 pädagogische Fachkräfte nach der Fachkräftevereinbarung aus Rheinland-Pfalz (mit Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz in einer Kita in RLP) an der Fortbildung teilnehmen.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist eine größere Personenanzahl wünschenswert.
Nur bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen wird der Zuschuss in voller Höhe ausgezahlt. Wenn sich in begründeten Ausnahmefällen die Anzahl der Teilnehmenden im Verlauf der Maßnahme ausnahmsweise auf 9 oder 8 Personen reduziert, so wird der bewilligte Zuschuss um ein bzw. zwei Zehntel gekürzt. Eine weitere Unterschreitung der Mindestanzahl an Teilnehmenden hat zur Folge, dass die Förderfähigkeit der Maßnahme nicht mehr gegeben ist.
Unter den Downloads finden Sie Hinweise zum Ausstellen einer Bescheinigung.