Qualifizierung von Sprachförderkräften
Anfang 2010 wurde dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Durchführung des Landesfortbildungsprogramms für Erzieherinnen und Erzieher und der Qualifizierung von Sprachförderkräften vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur übertragen.
Sprachförderung ist eine der zentralen Maßnahmen, um die Bildungschancen von Kindern zu verbessern und mehr Chancengleichheit zu erreichen.
Da die Sprachförderung in dem neuen Landesprogramm unter dem Förderbereich 3 integriert ist, wird auf die Seite des Fortbildungsprogramms für Erzieherinnen und Erzieher verwiesen.
Neu: Der Antrag für die neue Sprachförderreihe muss mindestens 2 Tage umfassen, maximal 9 Tage.