Der Landesjugendhilfeausschuss
Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören 25 stimmberechtigte Mitglieder und weitere beratende Mitglieder aus unterschiedlichen Institutionen und Behörden an. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der aktuellen Lage junger Menschen in Rheinland-Pfalz sowie mit
- Anregungen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
- der Landesjugendhilfeplanung und
- der Förderung der freien Jugendhilfe.
Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt über alle dem Landesjugendamt obliegenden Angelegenheiten, soweit diese nach den Bestimmungen der Satzung oder nach allgemeiner Verwaltungspraxis nicht Geschäfte der laufenden Verwaltung sind. Insbesondere entscheidet er über:
- die Verwendung der dem Landesjugendamt für die Jugend- und Familienhilfe bereitgestellten Mittel,
- die Einrichtung von Fachausschüssen,
- die Bildung von Arbeitsgemeinschaften sowie deren Arbeitsweise,
- die Anhörung von Sachverständigen, Betroffenen und Trägern der Jugendhilfe sowie das Verfahren zur Behandlung der Eingaben junger Menschen,
- Näheres zu Inhalt, Struktur und Verfahren der Jugendhilfeplanung, soweit diese in die Zuständigkeit des Landesjugendamtes fällt und soweit nicht entsprechende Regelungen durch Gesetz oder Satzung getroffen sind,
- Empfehlungen für die Träger der Jugendhilfe sowie Vereinbarungen mit ihnen,
- die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGKJHG,
- Satzung und Geschäftsordnungsfragen, den Ausschluss der Öffentlichkeit von Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses.