Eingliederungshilfe
Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen oder davon bedrohte Menschen können im Rahmen des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) Hilfen in Anspruch nehmen, um die Folgen ihrer Beeinträchtigung möglichst zu überwinden und ihnen die Selbstbestimmung sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.