Rundschreiben aus dem Bereich Soziales des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
Die Abteilung Soziales/Vergütungs- und Budgetangelegenheiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung verfasst regelmäßig in allen Bereichen seiner sachlichen Zuständigkeit (z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, stationäre Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) Rundschreiben an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bzw. kommunalen Träger der Eingliederungshilfe. Die Rundschreiben dienen einerseits der Information, sollen aber gleichzeitig auch eine landesweit einheitliche Aufgabenwahrnehmung sicherstellen.
Hinweis: Unter anderem durch die mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erfolgten Neuerungen im Bereich der Eingliederungshilfe sind einige Rundschreiben nicht mehr aktuell und werden nach und nach überarbeitet. Die Gültigkeit von Rundschreiben, die sich auf den Personenkreis der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen beziehen, besteht vorbehaltlich der Entscheidung der nunmehr sachlich zuständigen Kommune. Bereits aufgehobene oder nicht mehr aktuelle Rundschreiben erscheinen in der Übersicht nicht.