Förderung
Ehrenamt für behinderte Menschen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Organisationen, die ehrenamtliche Arbeit zugunsten behinderter Menschen anbieten und fördern. In der Regel werden Projekte für ehrenamtlich Tätige, insbesondere Schulungen, Fortbildungsmaßnahmen, Informationsveranstaltungen und Maßnahmen zur Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Menschen gefördert. Bezuschusst werden bis zu 50 % der Kosten wie Reise-, Sach- und Personaleinsatzkosten (zum Beispiel für Referentinnen und Referenten).
Frauen sowie Träger und Institutionen von Einrichtungen für Frauen
Das Angebot zur Förderung für Frauen, Frauenorganisationen, Kommunen, Institutionen und Träger besteht aus folgenden Schwerpunkten:
Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt an Mädchen und Frauen. Rheinland-Pfalz verfügt über ein intaktes Netz an Beratungs-, Kriseninterventions- und Zufluchtsangeboten: wie zum Beispiel Frauen- und Mädchenhäuser, Notrufberatungsstellen, Beratungsstelle für von Heirats- und Menschenhandel betroffene ausländische Mädchen und Frauen. Weitere Angebote sind die Rheinlandpfälzischen Interventionsprojekte gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) (www.rigg.rlp.de)
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Qualifikation der Frauen im Ehrenamt maßgeblich beitragen oder die Erwerbschancen für die ehrenamtlich tätigen Frauen verbessern.
Frauen- und Mädchenorganisationen, die als eingetragener Verein organisiert sind, können Fördermittel für Veranstaltungen oder themenbezogene Projekte erhalten. Außerdem werden „Starthilfen“ für die Erstausstattung eines Frauen- oder Mädchentreffs vergeben.
Bindeglied zwischen den Interessen der Bürgerinnen und den politisch Handelnden ist das engmaschige Frauennetzwerk – aus regionalen Frauenorganisationen und -initiativen sowie den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Informations- und Fortbildungsveranstaltungen werden ebenfalls mit Fördermitteln unterstützt. Für die Gleichstellungsbeauftragten ist unter anderem die von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen geförderte Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (www.vernetzungsstelle.de/) eine wichtige Informations- und Servicestelle.
Frauen sind in den meisten naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen unterrepräsentiert. Hier findet im Ada-Lovelace-Projekt, ein Mentorinnen-Netzwerk zur Motivation junger Mädchen für ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium, eine Förderung statt (www.ada-lovelace.com). Ebenfalls werden in einem bundesweit einmaligen Mentoring-Programm Nachwuchskünstlerinnen in Rheinland-Pfalz mit dem Ziel gefördert, sie auf ihrem Karriereweg zu unterstützen und Kontakte zu vermitteln. Das Projekt unterstützt die Vernetzung der Künstlerinnen (www.kunst-mentoring.de/)
Maßnahmen zu Gunsten der älteren Generation
Die Landesleitstelle „Älter werden in Rheinland-Pfalz“ unterstützt modellhaft Projekte zu Gunsten der älteren Generation. Gefördert werden Projekte wie Vorhaben zur Aktivierung älterer Menschen, Wohninitiativen sowie Weiterbildungsangebote für ältere Menschen und Maßnahmen, die den intergenerativen Austausch fördern. Weiterhin werden Projekte zum Aufbau und zur Vernetzung von ehrenamtlichen Betätigungsfeldern für ältere Menschen sowie Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz älterer Menschen gefördert. In der Regel werden 50 % der förderfähigen Kosten wie Reise- und Sachkosten sowie Kosten für Personaleinsatz (zum Beispiel für Referentinnen und Referenten) bewilligt.
Eine Besonderheit der Maßnahmen zu Gunsten der älteren Generation stellt die wissenschaftliche Begleitung und Bewertung der Einführung von Pflegeoasen dar: Pflegeoasen sollen eine Möglichkeit sein, mit Hilfe eines speziellen wohnräumlichen Arrangements in Verbindung mit einer Pflege- und Betreuungskonzeption gezielt auf die Bedürfnisse speziell von Menschen mit Demenz eingehen zu können.
Obdachloseninitiative „Platte“
Die Obdachloseninitiative „Platte“ erhält eine Landeszuwendung zur Förderung, Entwicklung und Unterstützung verschiedener Projekte zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in Rheinland-Pfalz. Insbesondere dient die Zuwendung der Durchführung von Einzelmaßnahmen zur Beratung und Betreuung wohnungsloser Menschen (zum Beispiel Vermittlung an Übernachtungs- und Resozialisierungs-Einrichtungen sowie in Wohngemeinschaften der Wohnungslosenhilfe in Rheinland-Pfalz oder der Vermittlung von Wohnraum und medizinischer Versorgung). Weiterhin erfolgt die Zuwendung für die Maßnahmen „Tafel“ (Organisation und Verteilung von Lebensmitteln für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen) und „Kältebus“ (Verteilung von Schlafsäcken, Isoliermatten und Winterunterwäsche).
Betreutes Wohnen
Viele behinderte Menschen brauchen keine Versorgung in einer stationären Einrichtung. In solchen Lebenssituationen bieten betreute Wohnplätze eine Alternative. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung fördert daher das Betreute Wohnen in Rheinland-Pfalz und vergibt die staatliche Anerkennung an die Träger des Betreuten Wohnens. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Anlaufstelle für die Vergabe der Plätze des Betreuten Wohnens. Zurzeit bieten in Rheinland-Pfalz 70 Träger das Betreute Wohnen für behinderte Menschen an.