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Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ zum 13. Dezember 2016 ist die Fortbildung nach § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bundeseinheitlich novelliert worden.

Die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen sind gesetzlich verpflichtet, in ausreichendem Umfang Fachkräfte zu beschäftigen, die sowohl über die erforderliche berufsfachliche wie auch sonderpädagogische Qualifikation verfügen. Das Nähere hierzu ist in der Werkstättenverordnung § 9 - WVO (www.gesetze-im-internet.de) geregelt.

Diese Fachkräfte arbeiten u.a. in den Werkstätten für behinderte Menschen mit dem Ziel der Arbeits- und Berufsförderung. Sie betreuen und fördern geistig, seelisch und körperlich behinderte Menschen in den Werkstätten.

Der Nachweis der geforderten sonderpädagogischen Zusatzqualifikation wird durch den Basiskurs „Sonderpädagogischer Lehrgang“ und den erweiterten anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ erbracht.

Weitere Informationen und die Kontaktadressen der Bildungsträger in Rheinland-Pfalz finden Sie unter Downloads.

Weiterführende Links

Berufsverband Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung

Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Rheinland-Pfalz e.V.

Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt

Alexandra Großekettler
Telefon 06131 967-166
grossekettler.alexandra(at)lsjv.rlp.de

In unserem Online-Service-Center können Sie Fragen stellen und weitere Informationen, Zuständigkeiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden.

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