Hilfe für hör- und sprachbehinderte Eltern
Die Eltern oder Sorgeberechtigten im Sinne des Schulgesetzes (SchulG) erhalten Geldleistungen für die Begleitung durch anerkannte Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher bzw. Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher bei schulischen Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen, die der Förderung der sozialen Kontakte des Kindes dienen. Es werden ausschließlich Leistungen in deutscher Sprache gefördert.
Dolmetscherkosten bei Tätigkeiten im Verwaltungsbereich der Schule (zum Beispiel An- und Abmeldung eines Kindes, Gespräche über dessen Leistungsstand) werden nicht finanziert, da in diesem Fall die Schule die Kosten nach eigenen Vorschriften übernimmt. Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 75 Euro für Gebärdendolmetschen bzw. 60 Euro für Schriftdolmetschen zuzüglich eventueller Fahrtkosten.
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie unter Downloads.