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Beratender Ausschuss für behinderte Menschen

Bei jedem Integrationsamt wird ein Beratender Ausschuss (§ 186 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)) für behinderte Menschen gebildet, der die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben fördert, das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt und bei der Vergabe der Mittel der Ausgleichsabgabe mitwirkt. Soweit die Mittel der Ausgleichsabgabe zur institutionellen Förderung verwendet werden, macht der Beratende Ausschuss Vorschläge für die Entscheidungen des Integrationsamtes.

Der Ausschuss setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, deren Vertreterinnen und Vertreter unter anderem von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und von den Organisationen behinderter Menschen vorgeschlagen und dann vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung berufen werden. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie das Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz-Saarland benennen jeweils ein weiteres Mitglied.

In der Regel nehmen die für den Ausschuss zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung zusätzlich an der Sitzung beratend teil. Soweit erforderlich und in der Tagesordnung vorgesehen, kann der Ausschuss zu einzelnen Punkten Sachverständige hinzuziehen.

Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt

Jutta Jäckel
Telefon 06131 967-238
jaeckel.jutta(at)lsjv.rlp.de

In unserem Online-Service-Center können Sie Fragen stellen und weitere Informationen, Zuständigkeiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden.

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