Förderung von Inklusionsbetrieben
Die Inklusionsbetriebe leisten einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen bei der Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt. Sie bieten schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen. Der Beschäftigungsanteil schwerbehinderter Menschen in Inklusionsbetrieben soll mindestens 30 % der Gesamtbelegschaft betragen.
Das Integrationsamt fördert daher den Aufbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von neu zu gründenden oder bereits bestehenden Inklusionsbetrieben im investiven Bereich mit Zuschüssen und Darlehen. Für die betriebswirtschaftliche Beratung und Leistungen für besonderen Aufwand werden ebenfalls Mittel bereit gestellt.
Über die Online-Suche beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung erhalten Sie eine Übersicht aller in Rheinland-Pfalz bestehender Inklusionsbetriebe.