Integrationsfachdienste
Die Integrationsfachdienste (IFD) werden im Auftrag des Integrationsamtes, der Agenturen für Arbeit sowie der Rehabilitationsträger tätig.
Zu den Aufgaben der IFD gehört es, schwerbehinderte und behinderte Beschäftigte und Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten.
Sie stehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und dem betrieblichen Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung, um sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
Es existieren folgende Integrationsfachdienste:
Neben der Netzwerkarbeit werden die Schulen bei der Weiterentwicklung eines Berufsorientierungs- und Berufswegeplanungskonzeptes sowie die Eltern der Schülerinnen und Schüler unterstützt.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und des Landes.
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt
Alexandra Großekettler
Telefon 06131 967-166
Telefax 06131 967-12166
grossekettler.alexandra(at)lsjv.rlp.de
In unserem Online-Service-Center können Sie Fragen stellen und weitere Informationen, Zuständigkeiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden.
Das Integrationsamt beauftragt Träger der Integrationsfachdienste, um ein flächendeckendes Beratungs- und Betreuungsangebot zur Unterstützung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer anzubieten.
Die berufsbegleitenden Dienste beraten und unterstützen die betroffenen Menschen bei Problemsituationen, die das Arbeitsleben beeinflussen. Sie stehen gleichermaßen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und dem Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die berufsbegleitenden Dienste werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert und ihre Inanspruchnahme ist kostenlos. Nach § 185 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) können alle schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen, die sozialversicherungspflichtig und nicht weniger als 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind (auch Auszubildende oder Selbständige) unterstützt werden. Dies gilt auch für Personen, bei denen das Antragsverfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht abgeschlossen ist.
Die Zuständigkeit des Dienstes richtet sich nach dem Arbeitsort.
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt
Victoria Felsberg
Telefon 06131 967-285
Telefax 06131 967-12285
felsberg.victoria(at)lsjv.rlp.de
In unserem Online-Service-Center können Sie Fragen stellen und weitere Informationen, Zuständigkeiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden.