Kompetenzzentrum Soziales
Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen können gesetzliche Hilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) in Anspruch nehmen, um die Folgen ihrer Beeinträchtigung möglichst zu überwinden. Das Landesamt nimmt dabei die Aufgabe des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe in Rheinland-Pfalz wahr. Es gewährleistet den Zugang zu den vielfältigen Leistungen an Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und beteiligt sich an der Entwicklung von Leistungen nach Maß, die den Betroffenen ein weitgehend selbst bestimmtes Leben ermöglichen sollen.
Das Kompetenzzentrum Soziales befindet sich zurzeit in der Aufbauphase, das heißt dass der Aufgabenzuschnitt abhängig ist von gesetzlichen Änderungen und den Entwicklungen in den Bereichen der Eingliederungshilfe beziehungsweise der Hilfe zur Pflege.
Aufgaben und Ziele
- Entwicklung beziehungsweise Erhalt von gemeindezentrierten Angeboten nach landesweiten Standards für Menschen mit Behinderungen
- Sicherstellung des Zugangs der betroffenen Menschen zum Teilhabesystem sowie des sachgerechten Einsatzes der Ressourcen inklusive einer Wirkungskontrolle hinsichtlich der eingesetzten Maßnahmen
- Größtmögliche Einbindung der behinderten Menschen in ihre Teilhabeplanung unter Beteiligung der örtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Fachliche Beratung und Information von Anbietern und örtlichen Sozialhilfeträgern
- Prüfung von Anträgen auf Umwandlung bestehender Angebote, sowie Prüfung der daraus resultierenden Kosten
- Erstellen von Berichten und Auswertungen unter Beachtung von Änderungen in der Gesetzgebung und der politischen Vorgaben