Fachausschuss bei den Werkstätten für behinderte Menschen
Das Landesamt unterstützt Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Solche Betriebe bieten den Betroffenen ein Tätigkeitsfeld, verfolgen auch betriebswirtschaftliche Ziele und schaffen Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt.
Dem Fachausschuss, den es in jeder WfbM gibt, gehören in gleicher Zahl Vertreter der Werkstatt, Vertreter der Bundesagentur für Arbeit und Vertreter des überörtlichen Sozialhilfeträgers, also des Landesamtes, an. Die Sitzungen des Fachausschusses finden in der Regel mehrmals im Jahr statt.
Aufgaben und Ziele
Aufgabe des Fachausschusses ist es, als beratendes Gremium Stellungnahmen gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger abzugeben und Empfehlungen auszusprechen.
So erörtert der Fachausschuss die grundsätzliche Aufnahme eines behinderten Menschen in die WfbM und gibt auch während der Beschäftigungszeit regelmäßig Stellungnahmen zu den Teilhabemöglichkeiten des Betroffenen ab. Der Fachausschuss bezieht hierbei Gutachten und Berichte anderer Träger in seine Entscheidung mit ein.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Fachausschusses ist es, bei der Planung und Durchführung arbeitsbegleitender und übergangsfördernder Maßnahmen in der WfbM, des Übergangs in andere angemessene Förder- und Beschäftigungsmaßnahmen und des Wechsels auf ausgelagerte Arbeitsplätze oder den allgemeinen Arbeitsmarkt mitzuwirken.