Maßregelvollzug
Das Landesamt übt die Aufsicht über die drei Maßregelvollzug-Einrichtungen im Lande aus. Diese Einrichtungen befinden sich in Andernach, Alzey und Klingenmünster.
Im Maßregelvollzug werden Menschen auf Grund richterlicher Anordnung versorgt, die nach begangener Straftat wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurden oder infolge teilweiser Schuldunfähigkeit neben einer Freiheitsstrafe in den Maßregelvollzug eingewiesen wurden. Das Ziel ist eine Behandlung zur Wiedererlangung der Fähigkeit zu einem straffreien Leben unter Gewährleistung der Sicherheit für die Allgemeinheit.
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt
Kerstin Hey-Gillmann
Telefon 06131 967-250
hey-gillmann.kerstin(at)lsjv.rlp.de
Der Maßregelvollzug (Forensik) umfasst die Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken erwachsenen Straftätern sowie von Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt. Die Unterbringung im Maßregelvollzug erfolgt, wenn jemand eine rechtswidrige Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldunfähigkeit begangen hat.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Unterbringung im Maßregelvollzug in den Einrichtungen des Landeskrankenhauses (Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach und Rheinhessen-Fachklinik Alzey) und in der Einrichtung des Bezirksverbands Pfalz (Pfalzklinikum Klingenmünster).
Die Kosten dieser Unterbringung im Maßregelvollzug trägt das Land Rheinland-Pfalz. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vereinbart hierfür die entsprechenden Budgets und Vergütungssätze, erteilt die jeweiligen Kostenanerkenntnisse für die innerhalb und außerhalb von Rheinland-Pfalz untergebrachten Patientinnen und Patienten und erstattet die jeweiligen Kosten einschließlich der Kosten der Krankenhilfe.
Ihr Ansprechpartner im Landesamt
Thomas Denhof
Telefon 06131 967-543
denhof.thomas(at)lsjv.rlp.de