Pflegestützpunkte
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Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das flächendeckend ab dem 1. Januar 2009 Pflegestützpunkte auf der Grundlage der bisherigen 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen im Land eingerichtet hat.
Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürftige oder deren Angehörige. Sie hat die Aufgabe, die Menschen in allen Fragen der Pflege zu beraten.
Durch ihre Lotsenfunktion reduzieren Pflegestützpunkte den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe.
In den Pflegestützpunkten wird, im Rahmen des Case-Managements, die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung angeboten. Die Pflegeberatung hat folgende Bestandteile:
- Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen,
- Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote sowie die
- Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote.
- Der Stützpunkt bildet hierfür das gemeinsame Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der bisherigen Beratungs- und Koordinierungsstellen oder auch der Sozialhilfeträger. Hier können sie den Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln.
Mit den 135 Pflegestützpunkten wurde durch finanzielle Förderung des Landes, der Kommunen, der Kranken- und Pflegekassen und der Träger der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Rat und Hilfe suchende pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen geschaffen.
Die Pflegestützpunkte besitzen umfangreiche Kenntnisse über die regionalen Angebots- und Nutzerstrukturen und die Nachfrage- und Bedarfssituation älterer oder pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus tragen sie insbesondere durch die Kontakte und die Zusammenarbeit mit Diensten und Einrichtungen sowie sonstigen Akteuren in der Pflege, der Gesundheitsversorgung, der Prävention und der Rehabilitation dazu bei, dass regionale Vernetzungsstrukturen entstehen können. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes.
Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das flächendeckend ab dem 1. Januar 2009 Pflegestützpunkte auf der Grundlage der bisherigen 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen im Land eingerichtet hat.