PsychKHG-Aufsicht – Qualitätssicherung in Einrichtungen
Das Landesamt nimmt in beauftragten psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern Aufsichtsfunktionen gemäß dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen wahr (abgek.: PsychKHG).
Alle Patienten können sich – ebenso wie die Einrichtungen selbst – mit Fragen und Anliegen an die Aufsichtsbehörde wenden.