Überörtliche Betreuungsbehörde und Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG)
Überörtliche Betreuungsbehörde
Das Landesamt fördert und koordiniert die Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten auf überörtlicher Ebene. Es verfolgt dabei das Ziel, in Rheinland-Pfalz ausreichende Kapazitäten zu schaffen, die Qualität der rechtlichen Betreuung sicherzustellen und die Beteiligten Stellen miteinander zu vernetzen. Dadurch entstehen günstige Rahmenbedingungen für die behinderten Menschen im Land.
Aufgaben und Ziele
- Ansprechpartner für alle
Die überörtliche Betreuungsbehörde versteht sich als Ansprechpartner für alle, die mit gesetzlicher Betreuung zu tun haben. - Förderung von Betreuungsvereinen
Die Betreuungsbehörde vergibt die staatliche Anerkennung an Betreuungsvereine gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Betreuungsgesetzes sowie des Landesausführungsrechtes zum Betreuungsgesetz. Die überörtliche Betreuungsbehörde sorgt für eine qualifizierte und strukturierte Begleitung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. - Unterstützung der örtlichen Betreuungsbehörden und Netzwerkarbeit
Die Bildung örtlicher und überörtlicher Netzwerke zur Unterstützung des Betreuungswesens wird durch das Landesamt unterstützt. Die überörtliche Betreuungsbehörde veranstaltet Fachtagungen, Fortbildungen und Arbeitstreffen zum Erfahrungsaustausch auf Landesebene, teilweise gemeinsam mit den örtlichen Betreuungsbehörden.
LAG BtG
Die LAG BtG ist eine gesetzlich verankerte Landesarbeitsgemeinschaft in Betreuungsangelegenheiten. Alle Organisationen, Behörden Personengruppierungen, die mit der rechtlichen Betreuung befasst sind, sind in der LAG BtG vertreten. Die Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichte, Betreuungsvereine sowie beruflichen Betreuerinnen und Betreuer zählen zu den Mitgliedern und sind paritätisch vertreten. Gesundheitsbehörden, Vertreter aus Forschung und Lehre sowie Heimaufsichten sind beteiligt.
Die LAG BtG fördert die Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten auf überörtlicher Ebene und koordiniert die fachliche Arbeit rund um die rechtliche Betreuung. Die Betreuungsangelegenheiten sollen dadurch gefördert und landesweit einheitlich umgesetzt werden.
Aufgaben und Ziele
- Grundsatzaussagen
Auf Basis der laufenden Rechtsprechung und der Gesetzesreformen werden Grundsatzaussagen erarbeitet. - Weiterentwicklung des Betreuungswesens
Die LAG BtG veranlasst Initiativen zur förderlichen Entwicklung des Betreuungswesens und unterstützt die Zusammenarbeit der Beteiligten – insbesondere durch Netzwerkarbeit. - Qualitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit
Die kontinuierliche Entwicklung des Betreuungswesens in Rheinland-Pfalz wird durch Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen gefördert und durch entsprechende Presseveröffentlichungen der LAG BtG begleitet.