Ausgleichsverfahren im Rahmen der Ausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe
Grundprinzip des Ausgleichsverfahres ist es, dass alle Altenpflegeeinrichtungen im Land, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, ihren Beitrag zur Finanzierung der Ausbildungskosten leisten.