junge Frau reicht einer älteren Frau ein Glas Wasser © sbego - Fotolia.com

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Finanzierung der beruflichen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann

Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde die Pflegeausbildung neu geregelt. Die bisherigen drei Berufsausbildungen zur Altenpflege, zur Gesundheits- und Krankenpflege und zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden zu einer gemeinsamen beruflichen Ausbildung (Pflegefachfrau, Pflegefachmann) mit Spezialisierungsmöglichkeiten (Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Altenpflegerin, Altenpfleger) zusammengeführt.

Die Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung erfolgt über einen Ausgleichsfonds auf Landesebene. Diese erstreckt sich auf die Betriebskosten der Pflegeschulen, die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung und die Kosten der praktischen Ausbildung. In den Ausgleichsfonds zahlen alle zugelassenen Krankenhäuser und alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen ein, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Auch das jeweilige Bundesland sowie die soziale und die private Pflegeversicherung beteiligen sich an der Finanzierung des Ausgleichsfonds. Aus dem Ausgleichsfonds werden die Ausbildungskosten der beruflichen Pflegeausbildung finanziert und entsprechende Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste ausgezahlt. Auch die Pflegeschulen erhalten Mittel aus dem Ausgleichsfonds.