Allgemeine Informationen

zum Personenkreis und Leistungsumfang sowie zu den Voraussetzungen der Heil- und Krankenbehandlung und Versehrtenleibesübungen nach der Sozialen Entschädigung (SE) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Informationen über Badekuren

nach der Sozialen Entschädigung (SE) - Soziales Entschädigungsrecht (SER) -

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Informationen zu Beschädigten- und Hinterbliebenenrenten

in Form von Grundrenten, Ausgleichsrenten, Berufsschadensausgleich, etc.

Rentenleistungen für Beschädigte

Werden dauernd bestehende Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolge anerkannt, kommen verschiedene Einzelleistungen in Betracht. Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) sieht als schädigungsunabhängige Leistungen

  • die Grundrente
  • die Schwerstbeschädigtenzulage
  • die Führzulage
  • die Kleider- und Wäscheverschleißpauschale
  • die Pflegezulage

und als einkommensabhängige Leistungen

  • die Ausgleichsrente
  • den Ehegattenzuschlag
  • den Kinderzuschlag
  • den Berufsschadensausgleich

vor.

Rentenleistungen für Hinterbliebene

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Informationen zur Kapitalisierung der Grundrenten

nach dem Bundesversorgungsgesetz und anderen Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechts

Einige Informationen darüber, wann und wofür man sich mit der Grundrente abfinden lassen kann. Diese Informationen können nicht vollständig sein.

Falls weitere Fragen bestehen, erteilt das

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Telefon 0261 4041-473

weitergehende Auskünfte.

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Informationen zur Kriegsopferfürsorge

- KOF - (§§ 25-27j BVG)