OEG-Traumaambulanzen
Schnelle Hilfe für Opfer von Gewalttaten in Rheinland-Pfalz
Wenn es der staatlichen Gemeinschaft trotz aller Anstrengungen zur Verbrechungsverhütung nicht gelingt, Gewalttaten zu verhindern, so möchte sie zumindest wirksame Hilfen für die Opfer dieser Straftaten zur Verfügung stellen. Dies ist der Leitgedanke des am 16. Mai 1976 in Kraft getretenen Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG).
Bei der Versorgung der Opfer von Gewalttaten stehen die teilweise sehr schweren psychischen Traumatisierungen oft im Vordergrund. Die Zeit unmittelbar nach dem Trauma ist für die Betroffenen, eine emotional sehr schwierige Phase. Die Erfahrung zeigt, dass die Betroffenen durch die Folgen der erlittenen Gewalttaten oft so eingeschränkt sind, dass ihre Kraft nicht ausreicht, um sich selbst Hilfe zu suchen.
Opfer von Gewalttaten haben in vielen Fällen ein psychisches Trauma, also eine Verletzung der Seele erlitten. Hier gilt es durch schnelle Hilfe die Verfestigung und dauerhafte Einschränkungen im täglichen Leben der Betroffenen durch Trauma bedingte psychische Beeinträchtigungen zu verhindern.
Hierzu wurden in Rheinland-Pfalz acht OEG-Traumaambulanzen eingerichtet. Sie sollen der Intention des OEG, schnelle und zügige Hilfe zu leisten, noch besser gerecht werden.
Durch die Traumaambulanz soll erreicht werden:
- die Einleitung psychotherapeutischer Maßnahmen in Fällen, denen ein aktueller Tathergang zugrunde liegt, innerhalb kürzester Zeit (ein bis zwei Wochen) nach Kenntnis der Behörde sicherzustellen;
- dem Gesichtspunkt „Reha vor Rente“ besser und schneller Rechnung zu tragen;
- die Dauer der Bearbeitung langwieriger Erstantragsverfahren erheblich zu verkürzen.
Bei den OEG-Traumaambulanzen handelt es sich um Einrichtungen, die spezielle Therapieangebote zur Behandlung der psychischen Folgen traumatisierter Menschen für Anspruchsberechtigte aus dem Zuständigkeitsbereich des Landes Rheinland-Pfalz bereit halten.
Die Soforthilfe soll sicher stellen, dass durch ein rasches fachkompetentes Eingreifen und, sofern erforderlich, zeitnahe Vermittlung der Betroffenen in die fachtherapeutische Regelversorgung es möglichst vermieden wird, dass die psychiatrischen Folgen der Gewalttat sich dauerhaft als Gesundheitsstörung verfestigen.
Die OEG-Traumaambulanzen müssen sicherstellen, dass das Einleiten psychotherapeutischer Maßnahmen innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Kenntnis der Behörde erreicht wird. Das Angebot der Traumaambulanz kann also nur bei akuten Ereignissen greifen, d.h., die Behandlung in einer OEG-Traumaambulanz soll innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis erfolgen. Die auch bekannten Fälle, bei denen die Gewalttat lange Zeit zurückliegt, sind dagegen grundsätzlich einer Hilfe durch die Traumaambulanz nicht zugänglich.
Alle Personen, die durch
- Kapitalverbrechen (z.B. schwere Körperverletzung),
- Vergewaltigungen,
- sog. Schockschäden (z.B. Tatzeugen von Mord und/oder Totschlag, schwere Körperverletzung), und/oder
- im Zusammenhang mit Gewalttaten im Ausland
geschädigt wurden, und bei denen es sich um einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff gegen diese oder eine andere Person handelte. Auch bei Schäden durch eine zulässige Abwehr eines solchen Angriffs, kommt die Inanspruchnahme in Betracht. Betroffene Opfer müssen sich so rasch wie möglich nach der Tat melden.
Der Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem OEG ist die Voraussetzung für den diesbezüglichen Versorgungsanspruch. Ohne diesen Antrag kann es mithin auch keine Betreuung der betroffenen Menschen durch eine OEG-Traumaambulanz geben. Der Antrag kann bei der OEG-Traumaambulanz oder beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) gestellt werden.
Die OEG-Traumaambulanzen haben entsprechende OEG-Kurzantragsvordrucke vorliegen.
Sie können aber auch hier heruntergeladen werden.
Die Traumaambulanzen sichern insbesondere
- die Erreichbarkeit für den Betroffenen,
- helfen ggf. beim Ausfüllen der Anträge,
- führen die Soforthilfe-Sitzungen durch,
- geben Hilfestellung bei der Notwendigkeit psychosozialer Begleitung.
Als „Schnelle Hilfe für Opfer von Gewalttaten“ bietet Rheinland-Pfalz den psychisch traumatisierten Opfern durch die Einrichtung von speziellen Ambulanzen ein Angebot zur raschen und kompetenten Hilfe in den folgenden acht OEG-Traumaambulanzen an.
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Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie
und -psychosomatik (KJP)
Hartmühlenweg 2-4
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Telefon 06131 378-2000 – auch in Notfällen
außerhalb der Geschäftszeiten
Telefax 06131 378-2800
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier
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Fachpsychologisches Zentrum
Nordallee 1
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Psychiatrieverbund Nordwestpfalz
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Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
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außerhalb der Geschäftszeiten 0631 5349-2207
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Regionales Psychosomatisches Zentrum Südpfalz
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Nordring 9
76829 Landau
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außerhalb der Geschäftszeiten 06349 900-2020
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Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie
Psychosomatik, Neurologie
Walporzheimer Straße 3
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
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außerhalb der Geschäftszeiten 02641 386-0
Telefax 02641 386-253
Hunsrück Klinik Simmern
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St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein
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Ostallee 3
56112 Lahnstein
Telefon: 02621 171-2022 oder in Notfällen
außerhalb der Geschäftszeiten 02621 171-0
Telefax 02621 171-1845
Die Ambulanzen sind eng mit Opferschutzorganisationen (z.B. dem „WEISSEN RING“) vernetzt. Auch von den Opferschutzorganisationen können Sie sich unterstützen lassen.