1995 wurde die Pflegeversicherung auf gesetzliche Grundlagen gestellt und als elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) vom Bundestag verabschiedet. Seitdem ist die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von den Ländern durch ergänzende Landesgesetzgebungen ausgestaltet wird.
Mit dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) von 2005 wurde in Rheinland-Pfalz die kommunale Pflegestrukturplanung gesetzlich festgeschrieben. Das Gesetz legte die Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotslandschaft als Pflichtaufgabe in die Hände der Kommunen.
Damit kommt den Kommunen bei der Sicherung zukunftsfähiger Rahmenbedingungen für alle Menschen eine zentrale Rolle zu, sie sind für die Daseinsvorsorge verantwortlich. Durch zielgerichtete Steuerung und gemeinschaftliche Gestaltung der sozialen Infrastruktur können sie viel dazu beitragen, dass Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderung auch in Zukunft an der Gesellschaft teilhaben können.