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Vorabquoten des Landes für ein Medizinstudium
Das Land ermöglicht jungen Menschen ein Medizinstudium über die sogenannten Vorabquoten. Neben der Perspektive, über die Landarztquote als Landarzt oder Landärztin tätig zu werden, bieten sich über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ebenfalls eine Reihe an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Im September 2025 ist die Landkinderarztquote hinzugekommen. Sie bietet eine Perspektive für junge Menschen, die sich im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin engagieren wollen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum und im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auch für die Zukunft zu sichern.
Eine Bewerbung ist jährlich jeweils zum Wintersemester (1.–31. März) und zum Sommersemester (1.–30. September) möglich.
Kriterien für die Studienplatzvergabe nach den Vorabquoten des Landes
Die Quoten ermöglichen es jungen Menschen, die Medizin studieren möchten, auch ohne Einser-Abitur ihren Berufsweg einzuschlagen. Für die Zulassung werden nicht nur die schulischen Leistungen, sondern vor allem auch die fachliche und persönliche Qualifikation beleuchtet. Bei Beurteilung der fachlichen Qualifikation werden einschlägige Berufsausbildungen oder -tätigkeiten sowie ehrenamtliches Engagement betrachtet; außerdem wird ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest berücksichtigt, der Test für medizinische Studiengänge (TMS). Im Rahmen eines Auswahlgesprächs wird die persönliche Qualifikation untersucht.
Über eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro wird abgesichert, dass die vor Studienbeginn eingegangenen Verpflichtungen tatsächlich eingehalten werden.
Weiterführende Informationen zur Landarzt-, zur Landkinderarzt- und der ÖGD-Quote finden Sie auf den folgenden Unterseiten.
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Kontakt
Karl Heinz Benz
Telefon 06341 26-225
landarzt(at)lsjv.rlp.de



