Ärztinnen und Ärzte
Approbation
Gesetzliche Grundlage für die Ausübung des ärztlichen Berufs ist die Bundesärzteordnung (BÄO) (www.gesetze-im-internet.de) und die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) (www.gesetze-im-internet.de).
Wer in Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Arzt bzw. Ärztin (§ 2 Absatz 1 BÄO).
Berufserlaubnis
Die Ausübung des ärztlichen Berufs kann auch vorübergehend und eingeschränkt auf Grundlage einer Berufserlaubnis für die Dauer von maximal zwei Jahren erlaubt werden (§ 10 Absätze 1 bis 3 BÄO). Dies ist in folgenden Fällen möglich:
- zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des ärztlichen Ausbildungsstands
- aus Gründen der ärztlichen Versorgung
- bei Vorliegen eines besonderen Interesses
Beratung
Die Beratung von Ärztinnen und Ärzten, die ihre Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, erfolgt durch die IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen Rheinland-Pfalz.
Kurse zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für Ärzte und Ärztinnen finden Sie unter:
www.kenntnisprüfung.com und bei www.profes-gmbh.eu/angebotsuebersicht/vorbereitung-auf-die-kenntnispruefung-medizin-fuer-aerzte.
Kontakt
Approbationen
mit Abschluss der Ausbildung in Rheinland-Pfalz
Frau Mixa
approbation-rp(at)lsjv.rlp.de
mit Abschluss der Ausbildung in den Staaten der EU, des EWR und der Schweiz
Frau Paffenholz-Heinrich
anerkennung-arzt(at)lsjv.rlp.de
Berufserlaubnisse
für Antragstellende mit abgeschlossener Ausbildung in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz
Frau Schuth
Frau Bröder
anerkennung-arzt(at)lsjv.rlp.de
Downloads
Ausbildung in Deutschland, Rheinland-Pfalz
Ausbildung in EU/EWR/CH
Ausbildung in einem anderen als den genannten Staaten (Drittstaat)
- Informationen zur Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte(200 KB)
- Neu: Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und Feststellung der Gleichwertigkeit Arzt/Ärztin mit Ausbildung in Drittstaaten aus dem Ausland(486 KB)
- Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und Feststellung Gleichwertigkeit Arzt/Ärztin mit Ausbildung in Drittstaaten aus dem Inland(473 KB)
- Ärztliche Bescheinigung(519 KB)