Mädchen mit blau und orange gefärbter Hand

Kinder, Jugend und Familie

Die Abteilung Landesjugendamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unterstützt die örtliche Jugendhilfe und nimmt besondere überregionale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie verwandter Bereiche wahr. 

Für die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort sind wiederum die örtlichen Jugendämter zuständig. Sie sind unmittelbare Ansprechpartner für Jugendhilfeleistungen an junge Menschen und ihre Familien.