Werkzeuge für Ihre Wohn-Pflege-Gemeinschaft

Die bisherigen Erfahrungen der Modellkommunen aus WohnPunkt RLP, sowie auch bundesweite Erfahrungen, haben gezeigt, dass es für die Umsetzung einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft keine allgemeingültigen Regeln und Prozesse gibt.

Es handelt sich vielmehr um parallele Entwicklungspfade, die von jeder Kommune selbst zu erarbeiten sind. Die vorliegenden Seiten beziehen sich ausschließlich auf Wohn-Pflege-Gemeinschaften. Mit dem Werkzeugkoffer können Sie sich Ihre Werkzeuge zu einer erfolgreichen Wohn-Pflege-Gemeinschaft-Arbeit individuell zusammenstellen.

Diese Website versteht sich als Informations- und Wissenspool für Gründerinnen und Gründer und Betreiberinnen und Betreiber solcher Wohn-Pflege-Gemeinschaften. Entstanden aus den Ergebnissen und den Erfahrungen der letzten Jahre finden Sie hier fundierte Informationen.

Wer kann die Gründungsinitiative übernehmen?

Die Initiative zur Gründung einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft kann von unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren ausgehen. Allen gemeinsam ist, dass das Projekt nur dann gelingt, wenn alle Beteiligten (Dienstleister, Angehörige, bürgerschaftlich Engagierte sowie Vermieter) zusammenarbeiten.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass besonders gelungene und nachhaltige Projekte dort entstanden sind, wo die Entwicklung im kommunalpolitischen Interesse vorangetrieben und mit bürgerschaftlichem und privatem Engagement unterstützt wurde.

Wer ist die Zielgruppe?

In den letzten Jahren haben sich im Wesentlichen unterschiedliche Zielgruppen herausgebildet:

  • Wohn-Pflege-Gemeinschaft (WPG) für ältere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) oder Pflegebedarf, deren Betreuungsbedürfnisse mit ambulanten Hilfen zu Hause nicht (mehr) gewährleistet werden können
  • WPG für alleinstehende ältere Menschen mit Unterstützungs- und Hilfebedarf
  • WPG für Menschen mit Behinderungen und erheblichem Assistenzbedarf.

An dieser Stelle sollten Sie sich  überlegen, wie die regionalen Bedarfe sind.

Einen Überblick über alle zu beachtende Aspekte können Sie im Leitfaden (PDF) der Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz finden.

Obwohl der Bedarf durch Zahlen der Pflegestruktur prognostiziert werden kann, sind zuverlässige Aussagen zur Nachfrage schwierig. Daher ist es ratsam, zu  Beginn des Projektes, vor Ort die genannten Interessengruppen, Gemeinderätinnen, Gemeinderäte sowie Bürgerinnen und Bürger intensiv für das Thema „Wohnen im Alter“ zu sensibilisieren und über Wohn-Pflege-Gemeinschaften als eine denkbare Wohnform aufzuklären. Vor allem gilt es Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zu überzeugen, aber auch mögliche Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen müssen geworben werden.

Um eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft umzusetzen, bedarf es mehrerer Komponenten, die zwingend notwendig sind, damit das Projekt aufgebaut und zufriedenstellend weitergeführt werden kann. Zu den Schlüsselkomponenten zählen das bürgerschaftliche Engagement, die Immobilie, die Dienstleisterinnen und Dienstleister, die Inverstoren sowie die Angehörigen.

Wohn-Pflege-Gemeinschaften entsprechen dem Wunsch vieler Menschen, nicht alleine, aber weiterhin selbstbestimmt und so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung und Nachbarschaft leben zu können.

Für die erfolgreiche Gründung einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft spielen neben der Verfügbarkeit von bezahlbarem und geeignetem Wohnraum zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle. Der Leitfaden (PDF) der Landesberatungsstelle Neues Wohnen RLP informiert über die Grundlagen und Voraussetzungen dieser Wohnform und nennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Interessierte beim Aufbau einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft unterstützen können. Auch diejenigen, die sich in einem ersten Schritt über die Möglichkeiten informieren wollen, die eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft den Bewohnerinnen und Bewohnern bietet, finden darin wertvolle Hinweise.

Immobilie und Umgebung

Was ist das „richtige“ Gebäude/die „richtige“ Wohnung?

Besondere Anforderung durch besondere Bedürfnisse
Der Wohnraum soll es ermöglichen, das gewohnte Leben auch mit Einschränkungen fortführen zu können.

Wohn-Pflege-Gemeinschaften können auch in denkmalgeschützten Häusern oder im Neubau realisiert werden.

Im ländlichen Raum eignet sich das Konzept im Rahmen der Stärkung von Dorf- und Kleinstadtkernen und lässt sich mit anderen Nutzungsoptionen und gegebenenfalls mit Landesprogrammen zur Dorf- und Stadtentwicklung verbinden. So können z.B. leerstehende Gebäude, besonders im Dorfkern, sinnvoll genutzt werden. Sie können nicht nur Bürgerinnen und Bürgern ein Wohnen im gewohnten Umfeld ermöglichen, sondern auch zum Treffpunkt für diejenigen werden, die noch daheim wohnen und so soziale Kontakte nutzen möchten. Denkbar ist auch eine Vernetzung mit einem Tagespflegeangebot oder sonstigen Aktivitäten. Eine zentrale Lage im Dorf-, Quartier- oder Stadtkern erhöht die Möglichkeit, dass soziale Kontakte fortbestehen können und Infrastruktur selbstständig genutzt werden kann.

Im Grundsatz sollten die Wohnung und der Zugang zum Gebäude barrierefrei sein, damit sich die Bewohnerinnen und Bewohner auch bei körperlichen Einschränkungen selbstständig in der Wohnung bewegen bzw. diese auch eigenständig verlassen und wieder aufsuchen können. Barrierefreiheit liegt dann vor, wenn bestimmte bauliche Bedingungen erfüllt sind, die den DIN-Normen entsprechen.

Sofern eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft in einem Neubau entsteht, kann vieles bereits in der Planung berücksichtigt werden. Beim Umbau von Bestandsimmobilien gibt es aber meist Einschränkungen. So lässt sich die Barrierefreiheit nach den entsprechenden DIN-Normen nicht immer realisieren. Bei entsprechender Umsetzung können auch Fördermittel des Landes, des Bundes oder der Pflegekassen eingesetzt werden.

Umsetzbarer Lösungsvorschläge für barrierefreies Bauen und Inspirationen für Planer, Praktiker und Berater finden Sie hier:

  1. Broschüre Barrierefrei bauen der Landesregierung Rheinland-Pfalz (PDF)
  2. Broschüre Barrierefrei bauen Empfehlungen für den Wohnungsbestand (PDF)
  3. Arbeitshilfe Fragen der Architektur von Immobilien für Wohn-Pflege-Gemeinschaften (PDF)
    Ergänzung: Thema Sonnenschutz (PDF)
  4. Beratung Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz - Landesberatungsstelle barrierefrei bauen und wohnen
     

Rechtliche Regelungen

Schon bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie sollten bau- und brandschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Vor dem Kauf bzw. vor Umbaumaßnahmen sollten die Aufsichtsbehörden für die Bereiche Bau und Brandschutz, die örtlichen Träger der Sozialhilfe und die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) einbezogen werden.

Es ist anzuraten, Wohn-Pflege-Gemeinschaften auch als Leistungsangebot der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege zu planen, damit Personen, die auf diese Leistungen angewiesen sind, das Angebot nutzen können. Für die Anerkennung als Angebot der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sind die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Schon in der Planungsphase einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft sollte die Anerkennung durch den Sozialhilfeträger geklärt werden, um eine tragfähige Finanzierung und spätere Nutzung zu sichern.

Die Landesregierung hat für Investoren, Interessierte und Kommunalverwaltungen ein Netz von Beratungsstellen bereitgestellt, die ihre Leistungen kostenfrei und neutral anbieten.

Beratungsangebote in Rheinland-Pfalz

1. Beratungs- und Prüfbehörde (BP-LWTG) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)

An vier Standorten in Rheinland-Pfalz bietet die BP-LWTG eine fachlich qualifizierte Information und Beratung für volljährige Menschen mit Behinderungen und für volljährige pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer sowie private und öffentliche Initiatoren. Sie berät darüber, für welche Wohnformen das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) gilt und welche Anforderungen, d. h. Rechte und Pflichten, gegebenenfalls zu beachten sind.

Gleichfalls nimmt sie Beschwerden zu Einrichtungen nach den §§ 4 und 5 LWTG entgegen und moderiert bei Konflikten.

Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (BP-LWTG) Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (rlp.de)

2. Landesberatungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.

Erfahrene Architekten beraten in Mainz und an neun Außenstellen zu allen Fragen des barrierefreien Bauens und Wohnens.

Landesberatungsstelle
„Barrierefreies Bauen und Wohnen“
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon 06131 2230-78
Telefax 06131 2230-79
barrierefrei-wohnen(at)vz-rlp.de
www.vz-rlp.de

Vertragsgestaltung

Um ihren gesamten Hilfe- und Unterstützungsbedarf zu decken, müssen die Bewohnerinnen und Bewohner Leistungen verschiedener Anbieter in Anspruch nehmen und mit diesen entsprechende Verträge schließen.

Hierzu zählen insbesondere der Mietvertrag sowie ein Vertrag oder mehrere Verträge über Unterstützungsleistungen bei der Bewältigung des Alltags. Zu letzteren gehören neben hauswirtschaftlichen Leistungen wie der Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, dem Kochen, der Wäscheversorgung und dem Einkaufen auch verwaltende, organisatorische, betreuende und das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten. Hinzu kommen bei entsprechendem Bedarf ein Vertrag über die individuelle pflegerische Versorgung sowie der Behandlungspflegevertrag über die Durchführung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege wie zum Beispiel der Gabe von Medikamenten.

Eine Übersicht über Verträge und Vereinbarungen finden Sie in dem folgenden Dokument:

Übersicht über Verträge und Vereinbarungen im Kontext von Wohn-Pflege-Gemeinschaften (PDF)

Fragen zu den Kosten und der Finanzierung stellen sich zum einen im Hinblick auf den Bau oder Umbau der Immobilie. Neben dem Eigenkapital ist es für Bauherrinnen und Bauherren sowie Investoren möglich, auf Förderangebote der ISB und der KfW zurück zu greifen. Auch die Gründung einer Genossenschaft oder Stiftung ist eine Möglichkeit, auf Kapital zugreifen zu können neben dem üblichen Bankdarlehen. Auch die Pflegeversicherung gewährt Leistungen für bauliche Veränderungen, wenn es etwa darum geht, im Wohnraum Barrierefreiheit herzustellen.

Zum anderen entstehen Kosten für Miete, Lebenshaltung, die Betreuung rund um den Alltag und die Pflege. Diese werden teilweise aus den Leistungen der Pflegeversicherung finanziert sowie aus eigenen Mitteln oder gegebenenfalls durch Leistungen der Sozialhilfe.

Weiterführende Informationen

Kosten und Finanzierung

Um ihren Betreuungs- und Unterstützungsbedarf zu decken, nehmen die Bewohnerinnen und Bewohner in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft Angebote verschiedener Dienstleister in Anspruch mit den entsprechenden Kosten. Neben der Miete entstehen – wie auch zu Hause – Kosten für die erforderliche Pflege, für die Betreuung (in der Regel) rund um die Uhr. Dazu gehören neben der Hilfe im Haushalt, die Wäscheversorgung und das Kochen eine individuelle pflegerische Versorgung wie Hilfe beim Anziehen, der Körperpflege oder bei der Fortbewegung. Zumeist ist auch eine häusliche Krankenpflege wie die Gabe von Medikamenten oder Injektionen erforderlich. Kosten entstehen daneben auch für die Lebenshaltung: für Lebensmittel, kleinere Rücklagen oder auch den gemeinsamen Konzertbesuch.

Im Unterschied zu einer stationären Einrichtung werden in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft die Kosten nicht monatlich an eine Institution entrichtet, sondern jeweils gesondert an unterschiedliche Leistungserbringer gezahlt. Daher muss auch im Einzelfall geschaut werden, ob, von wem und in welcher Höhe die entstehenden Kosten finanziert werden.

Einen Überblick erhalten Sie im folgenden Dokument:

Informationen zu den Kosten und der Finanzierung in Wohn-Pflege-Gemeinschaften (PDF)

Um den gemeinsamen Alltag von mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern als Gruppe in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft zu gestalten sind zusätzliche organisatorische, betreuende und verwaltende Aufgaben notwendig. Hierfür kann eine zusätzliche Kraft von den Bewohnerinnen und Bewohnern beauftragt werden. Für deren Leistungen steht der sog. Wohngruppenzuschlag zur Verfügung.

Details hält die nachfolgende Information bereit: "Wohngruppenzuschlag" nach § 38 a SGB XI (PDF)

Sozialrechtliche Regelungen nach dem SGB XI Pflegeversicherung

Im Sinne der Pflegeversicherung werden Wohn-Pflege-Gemeinschaften wie Privathaushalte betrachtet und Leistungen der häuslichen Pflege gewährt. Die Bewohnerinnen und Bewohner können die Leistungen der häuslichen Pflege als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), Pflegegeld (§ 37 SGB XI) oder Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) beziehen. Auch Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) besteht, sofern Angehörige in die Betreuung und Pflege in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft einbezogen sind.

Die individuell erforderlichen Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) können im Unterschied zur vollstationären Pflege von der Pflegekasse übernommen werden. Sofern Bewohnerinnen und Bewohner von einer eingeschränkten Alltagkompetenz betroffen sind, stehen auch die Leistungen nach § 45b und § 123 SGB XI für Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung.

Sicherzustellen ist die Wahlfreiheit des einzelnen Pflegebedürftigen. Eine kollektive Verpflichtung, nur Leistungen eines bestimmten ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen, ist nicht möglich.

Im Prinzip ist die Pflege so individuell wie in Privathaushalten zu organisieren.

Sozialrechtliche Regelungen nach dem SGB XII Sozialhilfe

Sozialrechtliche Regelungen – Sozialhilfe nach dem SGB XII

Für die Sozialhilfe sind in Rheinland-Pfalz die kreisfreien Städte und Landkreise als örtliche Träger der Sozialhilfe zuständig. Bei der Planung einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft ist es sinnvoll, frühzeitig mit den entsprechenden Verwaltungen Kontakt aufzunehmen. Das gilt, wenn ein Angehöriger in eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft ziehen möchte und bereits Sozialhilfeleistungen bezieht oder abzusehen ist, dass diese in absehbarer Zeit erforderlich werden. Es gilt aber auch, wenn ein Pflegedienstanbieter plant, seine Leistungen in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft anzubieten und auch für Bauherrinnen sowie Bauherren.

Bei den Kosten und der Finanzierung sind die Voraussetzungen der Sozialhilfe zu berücksichtigen, damit auch Personen mit Sozialhilfeberechtigung das Angebot wahrnehmen können. Diese gelten im Besonderen für die Höhe der Miete und die monatlichen Gesamtkosten der Betreuung.
Um eine langfristige Nutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen, sollte die Miete dem ortsüblichen Niveau entsprechen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Wohnungsgröße und der Mietpreis mit den Wohngeld- und Sozialhilferichtlinien zu vereinbaren sind. Andernfalls ist die Nutzung für Menschen mit geringem Einkommen deutlich erschwert und dadurch die Auslastung der Wohn-Pflege-Gemeinschaft sogar gefährdet.

Für die Kommunen stellen Wohn-Pflege-Gemeinschaften ein Unterstützungsangebot dar, das die Angebotsvielfalt vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger bereichert. Erfahrungen zeigen, dass durch kreative Lösungen die Möglichkeit besteht, diese Angebote auch finanziell für die Kommunen als Kostenträger interessant zu machen.

Um Unterstützung in Form von bürgerschaftlichem Engagement zu finden, aber auch um Spenden zu erhalten sowie um Bewohnerinnen und Bewohner zu werben, sollte zum einen der Kontakt zur Nachbarschaft von Anfang an gepflegt, aber auch über eine ansprechende Außendarstellung nachgedacht werden.

Um das eigene Leitbild in der Außendarstellung positiv zu präsentieren, sollte über folgende Aspekte nachgedacht werden:

  • Wodurch unterscheidet sich Ihre Wohn-Pflege-Gemeinschaft von anderen Wohnformen?
  • Welche Vorteile ergeben sich?
  • Warum lohnt es sich, sich hier zu engagieren/zu investieren/einzuziehen?

Die bereits bestehenden Projekte haben gezeigt, dass bereits im Vorfeld stattfindende Informationsveranstaltungen mit Anregungen zur Bürgerbeteiligung das Engagement in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft deutlich erhöhen und die Integration in die Gemeinde stärken. Außerdem ist es wichtig die Bürgerinnen und Bürger über den Verlauf des Projektes zu informieren.

Hilfreich ist es, eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner zu benennen, um Aktualisierungen und Veröffentlichungen fortlaufend zu gewährleisten.

Mögliche Maßnahmen:

  • Vorstellung des Projekts auf Veranstaltungen der Gemeinde
  • Treffen mit anderen Wohn-Pflege-Gemeinschaften
  • Regelmäßige Informationsabende für Entscheidungsträger der Gemeinde
  • Presseartikel in den entsprechenden regionalen Zeitungen
  • Information durch regelmäßige Berichtserstattung in Bürgerbriefen/Amtsblättern
  • Flyer dienen der Information, der Akquise von Kunden- oder Investorensuche. Die Verteilung kann über die Gemeinde erfolgen als Beilage zu Zeitungen oder den Verbandsgemeindeinformationen. Für spezifische Zwecke werden diese auch in öffentlichen Einrichtungen (Verbandsgemeinde, Banken, Post etc.) ausgelegt. Die Flyer dienen auch zur Auslage an Veranstaltungen wie Seniorentagen, Fachtagungen, Projektpräsentationen.
  • Gestaltung einer Homepage (eigene Projektbezogene Homepage; Nutzung der Homepage der Gemeinde mit einem gesonderten Menü (Projektinfo: Wohn-Pflege-Gemeinschaft)
  • Veröffentlichungen in den sozialen Medien

Modellkommunen

Hier finden Sie Informationen der Modellkommunen WohnPunkt RLP 2014 - 2019, die sich bereits auf den Weg gemacht haben. Diese können Ihnen als Anregung dienen und zeigen Ihnen auch die unterschiedlichen Ausgangssituationen vor Ort.

Die Modellkommunen präsentieren sich hier (PDF) und per Video:

Video der Ortsgemeinde Bruchweiler auf YouTube

Video der Ortsgemeinde Kirrweiler auf YouTube

Video der Ortsgemeinde Neuburg auf YouTube

Video der Ortsgemeinde Oberelbert auf YouTube

 

Filmdokumentation

Die Filmdokumentation „Du gehörst zu uns“ gibt Einblicke in den Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner und derer, die zu seinem Gelingen beitragen. Er zeigt die Sichtweise der Angehörigen in einer gemeinschaftlichen Wohnform mit geteilter Verantwortung, in der jeder seinen Beitrag an Unterstützung leistet, ohne dass der Einzelne überfordert wird.

"Du gehörst zu uns" - eine Filmproduktion der Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz, gefördert mit Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD).

Zum Video auf YouTube

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Petra Mahler
Telefon 06131 967-712
mahler.petra(at)lsjv.rlp.de

Stephanie Mansmann
Telefon 06131 967-713
mansmann.stephanie(at)lsjv.rlp.de