Psychologe unterstützt Patient

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Problemen verbunden sind und die diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht überwinden können, haben Anspruch auf Hilfe nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder bei vergleichbaren Lebensumständen.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Mittel, um Probleme der Lebensgestaltung abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen. 

Nach §§ 67 ff. SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 4 Landesgesetz zur Ausführung des SGB XII (AGSGB XII) können Betroffene entweder stationäre oder teilstationäre Hilfen erhalten. 

In Rheinland-Pfalz bieten 19 Resozialisierungseinrichtungen mit etwa 420 Plätzen stationäre Hilfe an. Anträge sind bei den örtlichen Sozialhilfeträgern, also den Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte, zu stellen. Diese werden an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtlichen Sozialhilfeträger weitergeleitet. Das Landesamt überprüft, ob Leistungsansprüche vorliegen und wer für die Kostenübernahme der Leistungen zuständig ist.

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 AGSGB XII ist die ambulante Hilfe Aufgabe des Landesamtes als überörtlichen Träger der Sozialhilfe, wenn bei den Betroffenen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die durch das Fehlen einer gesicherten wirtschaftlichen Lebensgrundlage und eine nicht gesicherte Wohnsituation sowie häufig wechselnde Aufenthaltsorte gekennzeichnet sind.

Im Übrigen sind für die ambulanten Hilfen nach § 2 Abs. 1 AGSGB XII (zum Beispiel betreutes Wohnen, Streetworkerinnen und Streetworker) die örtlichen Sozialhilfeträger zuständig.

14 Wohngemeinschaften stellen im Rahmen der ambulanten Hilfe ca. 100 Plätze bereit. Die Durchführung dieser Hilfe ist auf die örtlichen Sozialhilfeträger in Rheinland-Pfalz delegiert.

4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

Rundschreiben aus dem Bereich Soziales
Die Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung für die Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe finden Sie hier.