4 verschiedene Kinder

Kompetenzzentrum umA

Kompetenzzentrum „Unbegleitete minderjährige Ausländer“

Das Kompetenzzentrum „Unbegleitete minderjährige Ausländer“ ist in der Abteilung Landesjugendamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) angesiedelt. Dort sind alle Aufgaben, die sich auf unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (umA) beziehen, gebündelt. Zur Gruppe der umA werden alle Jugendlichen gerechnet, die sich in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe befinden.

Das Kompetenzzentrum „Unbegleitete minderjährige Ausländer“ nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Es ist Landesstelle für die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer nach dem Gesetz zur „Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“.
  • Es ist zuständig für die Kostenerstattung nach diesem Gesetz.
  • Es berät Jugendämter bei der Umsetzung dieses Gesetzes sowie bei allgemeinen und grundsätzlichen Fragen zu diesem Aufgabengebiet. Hierzu gehören auch Fragen der Altersfeststellung.
  • Es ist Ansprechpartner für (Schwerpunkt-)Jugendämter.
  • Es unterstützt Jugendämter bei der Planung und Prozessgestaltung vor Ort und berät in Einzelfällen.
    Bei Bedarf ist auch eine Beteiligung an Fallkonferenzen möglich.
  • Es berät Jugendämter und freie Träger bei der Einrichtung und Weiterentwicklung von Plätzen und Angeboten für unbegleitete Minderjährige sowie bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen.
  • Es berät Einrichtungen und Fachkräfte bei besonderen Vorkommnissen und Beschwerden.
  • Es entwickelt Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für Fachkräfte, die mit der Zielgruppe arbeiten.
  • Es entwickelt Empfehlungen, Arbeitshilfen und Informationsmaterialien.
  • Es arbeitet in verschiedenen themenbezogenen Gremien auf Landes- und Bundesebene mit.

Arbeit mit jungen Geflüchteten und ihren Familien

Für die begleitet eingereisten minderjährigen Geflüchteten und ihren Familien nimmt das LSJV folgende Aufgaben wahr:

  • Es berät Jugendämter und freie Träger in allen junge Geflüchtete betreffenden Fragen.
  • Es berät Kindertagesstätten bei der Integration von geflüchteten Kindern.
  • Es bietet Fortbildungen zu allen Aspekten in der Arbeit mit jungen Geflüchteten an.
  • Es bietet in der Beratungsstelle Salam gegen islamistische Radikalisierung jungen Menschen, ihren Angehörigen, Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrern Beratung und Unterstützung an.

Als Teil des Kompetenzzentrums umA nimmt die Landesstelle die Aufgaben der nach Landesrecht für die Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen zuständigen Stelle wahr und erteilt die Zuweisungen für die umA an die kommunalen Jugendämter in Rheinland-Pfalz.

Neben der Durchführung des Verteilverfahrens gemäß § 42b Abs. 3 SGB VIII nimmt das Kompetenzzentrum umA insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung in Fällen einer freiwilligen Fallübernahme gemäß § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII
  • Unterstützung der kommunalen (Schwerpunkt-)Jugendämter, z. B. bei Fragen zur örtlichen Zuständigkeit für Leistungen an unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer und junge Volljährige 
  • Beratung zu allgemeinen Verfahrensabläufen
  • Beratung bei Fragen zur Altersfeststellung gemäß § 42f SGB VIII
  • Durchführung der Verteilung im Wege des Resettlement-Programms, sowie im Rahmen der EU-Relocation-Beschlüsse
  • Teilnahme an landes- und bundesweiten Arbeitsgruppen 

Kontakt

Lara Zickgraf
Telefon 06131 967-410
Telefax 06131 967-12410
zickgraf.lara(at)lsjv.rlp.de 

Silvia Rhein
Telefon 06131 967-541
Telefax 06131 967-12541
rhein.silvia(at)lsjv.rlp.de

Das Kompetenzzentrum umA übernimmt für das Land Rheinland-Pfalz die Aufgabe des überörtlichen Kostenträgers gemäß §§ 89 ff. SGB VIII und ist für die Erstattung der durch die örtlichen Jugendhilfeträger rechtmäßig erbrachten Jugendhilfeleistungen für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige des vorgenannten Personenkreises zuständig.

Darüber hinaus nimmt das Kompetenzzentrum umA im Bereich der Kostenerstattung insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung in allgemeinen Fragen zu den Erstattungsvorschriften des SGB VIII 
  • Teilnahme an kommunalen Arbeitskreisen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
  • Abrechnung der Gesundheitsuntersuchungen von umA mit den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern
  • Abrechnung der Fallkostenpauschalen mit den Schwerpunktjugendämtern
  • Durchführung von Veranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe der Jugendämter zum Thema „Kostenerstattung für umA“

Kontakt

Lara Zickgraf
Telefon 06131 967-410
Telefax 06131 967-12410
zickgraf.lara(at)lsjv.rlp.de

Das Kompetenzzentrum umA steht den Einrichtungen der teil- und vollstationären Hilfen zur Erziehung insbesondere in folgenden Angelegenheiten beratend zur Seite:

  • bei der Neu- und Weiterentwicklung von Betreuungsangeboten für junge Geflüchtete (Weitere Informationen finden Sie hier unter „Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung“)
  • in schwierigen Einzelfällen

Aufgaben und Angebote des Kompetenzzentrums umA für Jugendämter in Rheinland-Pfalz sind insbesondere:

  • Beratung bei allgemeinen und grundsätzlichen Fragen und angrenzenden Themengebieten
  • Beantwortung von Anfragen zu speziellen Themen wie Familienzusammenführung, Altersfeststellung, Vormundschaft usw. 
  • Unterstützung von Jugendämtern bei der Planung und Prozessgestaltung vor Ort
  • Beratung in schwierigen Einzelfällen
  • Förderung des Austausches und der Vernetzung von Fachkräften in Rheinland-Pfalz
  • Qualifizierung von Fachkräften
  • Erstellung von Arbeitshilfen und -materialien

Kontakt

für Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung

Barbara Liß
Telefon 06131 967-380
Telefax 06131 967-12380
liss.barbara(at)lsjv.rlp.de

Anette Fritzinger
Telefon 06131 967-443
Telefax 06131 967-12443
fritzinger.anette(at)lsjv.rlp.de

für allgemeine und pädagogische Anfragen zur Unterstützung und Beratung

Hanna Aalders
Telefon 06131 967-366
Telefax 06313 967-12366
aalders.hanna(at)lsjv.rlp.de

Die Beratungsstelle Salam gegen islamistische Radikalisierung berät und unterstützt

  • junge Menschen, die durch islamistisch/religiös begründete Radikalisierung gefährdet sind. 
  • junge Menschen, die sich von extremistischen Tendenzen distanzieren und lösen möchten. 
  • Angehörige und das soziale Umfeld gefährdeter oder bereits radikalisierter junger Menschen. 
  • Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie weitere Fachkräfte, die mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Beratungsstelle Salam
Hotline 0800-7252610 
salam(at)lsjv.rlp.de 

Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt bei der Migration und Flucht unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA), die in Deutschland ankommen, eine hohe Verantwortung. Mit der durch den Bundes- und den Landesgesetzgeber ermöglichten Bildung sogenannter Schwerpunktjugendämter werden die Kompetenzen für die Betreuung dieses Personenkreises gestärkt und gebündelt.

Die Landkreise Mainz-Bingen und Kusel sowie die Städte Mainz und Trier sind in ihrer Funktion als Schwerpunktjugendämter für die pädagogischen Maßnahmen sowie die verwaltungs-, sorgerechtlichen und organisatorischen Abläufe zuständig, die zwischen der Entscheidung über die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII und der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem SGB VIII umgesetzt werden (Clearingverfahren).

Die Aufgaben des Schwerpunktjugendamtes im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII sind insbesondere:

  • die Inaugenscheinnahme zur Altersfeststellung und die Festsetzung des Alters; Grundlage ist die Empfehlung der BAG der Landesjugendämter;
  • die geeignete Unterbringung in einer Einrichtung oder bei Personen auf Grundlage der Bestimmungen des SGB VIII;
  • der Gesundheitscheck und die Sicherung der medizinischen Versorgung;
  • die Prüfung, ob Gründe für einen Verteilungsausschluss gem. § 42a Abs. 2 vorliegen;
  • die Meldung an die zentrale Landesstelle gem. § 42a Abs. 4 Satz 1 SGB VIII und § 2 Abs. 1 der Landesverordnung zur Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen.

Die vorläufige Inobhutnahme endet spätestens mit der Zuweisungs- und Verteilungsverfügung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Abteilung Landesjugendamt.

Übersicht über die getroffenen Schwerpunktjugendamtsverbünde

Stadtjugendamt Trier

  • Kreisjugendamt Ahrweiler
  • Kreisjugendamt Altenkirchen
  • Kreisjugendamt Bad Dürkheim
  • Kreisjugendamt Bernkastel-Wittlich
  • Kreisjugendamt Birkenfeld
  • Kreisjugendamt Cochem-Zell
  • Kreisjugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm
  • Kreisjugendamt Germersheim
  • Kreisjugendamt Mayen-Koblenz
  • Kreisjugendamt Neuwied
  • Kreisjugendamt Rhein-Lahn
  • Kreisjugendamt Südliche Weinstraße
  • Kreisjugendamt Trier-Saarburg
  • Kreisjugendamt Vulkaneifel
  • Kreisjugendamt Westerwaldkreis
  • Stadtjugendamt Andernach
  • Stadtjugendamt Idar-Oberstein
  • Stadtjugendamt Kaiserslautern
  • Stadtjugendamt Koblenz
  • Stadtjugendamt Landau
  • Stadtjugendamt Mayen
  • Stadtjugendamt Neustadt
  • Stadtjugendamt Neuwied
  • Stadtjugendamt Speyer

Kreisjugendamt Mainz-Bingen

  • Kreisjugendamt Alzey-Worms
  • Kreisjugendamt Bad Kreuznach
  • Kreisjugendamt Rhein-Pfalz-Kreis
  • Stadtjugendamt Bad Kreuznach
  • Stadtjugendamt Frankenthal
  • Stadtjugendamt Ludwigshafen
  • Stadtjugendamt Worms

Kreisjugendamt Kusel

  • Kreisjugendamt Donnersbergkreis
  • Kreisjugendamt Kaiserslautern
  • Kreisjugendamt Südwestpfalz
  • Stadtjugendamt Pirmasens
  • Stadtjugendamt Zweibrücken

Stadtjugendamt Mainz

  • Kreisjugendamt Rhein-Hunsrück

Häufig gestellte Fragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern

zu Kostenfragen

zu Verteilung

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Rundschreiben/Empfehlungen

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Das Kompetenzzentrum erreichen Sie über die Hotline
06131 967-550.