Patient wird vom Arzt untersucht

Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle

Der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle (ZMU) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung wurde die Zuständigkeit für die ärztliche Untersuchung der unmittelbaren Landesbeamten in den Fällen des § 44 LBG in Verbindung mit den §§ 26-28 und 29 (5) Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) übertragen. Die Aufgabe wird in Mainz durchgeführt.

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Die personalführende Dienststelle erteilt der ZMU mit dem dafür vorgesehenen Formular „Anforderung einer gutachtlichen Stellungnahme gem. § 47 LBG durch die personalführende Stelle/Gutachtliche Stellungnahme der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle“ den Auftrag zur Untersuchung. Gleichzeitig benachrichtigt sie den Beamten/die Beamtin (Begleitschreiben), dass eine Begutachtung durch die ZMU erforderlich ist und fordert ihn/sie auf innerhalb von 10 Tagen einen Anamnesebogen ausgefüllt an die ZMU zu senden.

Nach Eingang dieses Fragebogens wird in der ZMU der medizinische Gutachter bzw. die medizinische Gutachterin bestimmt und dem Beamten bzw. der Beamtin ein Untersuchungstermin mitgeteilt. Nach Durchführung der Untersuchung wird das Ergebnis der Begutachtung vom Arzt bzw. von der Ärztin der personalführenden Stelle zugeleitet.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Michelle Mlynska
Telefon 06131 967-477
mlynska.michelle(at)lsjv.rlp.de

Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle (ZMU)
des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz