Rund 320 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Rheinland-Pfalz und den Nachbarländern informierten und tauschten sich in Sachen rechtliche Betreuung aus. Das Netzwerk besteht aus der überörtlichen Betreuungsbehörde, den örtlichen Betreuungsbehörden, den Betreuungsgerichten, den Betreuungsvereinen, der Landesarbeitsgemeinschaft, den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den vielen engagieren Menschen, die Betreuungen übernehmen. Außerdem nahmen eine Vielzahl von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern an der hochrangig besetzten Fachveranstaltung teil.
In ihrem Grußwort wies Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler auf die Wichtigkeit und Bedeutung des Betreuungsnetzwerkes hin. „Das Netzwerk Betreuungsrecht ist ganz besonders wichtig mit Blick auf eine angemessene Unterstützung der betreuten Menschen selbst“, so die Sozialministerin. Außerdem betonte sie: „… Fachveranstaltungen, die unser Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in seiner Eigenschaft als überörtliche Betreuungsbehörde organisiert, sind zur Unterstützung dieses Netzwerks wichtig ...“.
Bernd Schwenninger, Referatsleiter für das Betreuungsrecht im Ministerium der Justiz, begrüßte auch im Namen von Justizminister Herbert Mertin. Er hob die beispielhaften Strukturen in Rheinland-Pfalz zur Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und die Beratung und Begleitung von Ratsuchenden zu vorsorgenden Verfügungen hervor. Im Gegensatz zu anderen Ländern sei das reibungslose Zusammenwirken der Netzwerkpartner in Rheinland-Pfalz längst geübte Praxis.
Uwe Brucker, Referatsleiter beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), war maßgeblicher Mitgestalter bei der Einführung eines „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und des neue Begutachtungsassessments (NBA)“. In seinem Referat erläuterte er, wie die Begutachtung von Menschen mit Pflegebedarf und Behinderungen auf neue Voraussetzungen gestellt wurde. Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) gebe den Betreuerinnen und Betreuern und auch den Vereinsbetreuern eine neue Grundlage für die Bemessung der Höhe der Pflegebedürftigkeit ihrer Klienten.
Der Leitende Aufsichtsführende Richter am Amtsgericht Frankfurt, Axel Bauer, verwies in sehr interessanter und praxisbezogener Weise auf die Risiken und Hindernisse in der Anwendung von Vollmachten und Ausübung von Betreuungen.
Die Richterin am Landgericht und Referentin im baden-württembergischen Justizministerium, Maren Dobberthien ist gleichzeitig koordinierende Referentin aller Länder für die Gesetzesinitiative „Beistand unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und damit zusammenhängenden Bereichen – Ehegattenvertretungsrecht“. In ihrem Vortrag stellte sie die Inhalte und erwarteten Verbesserungen dieses Gesetzesvorhabens aus „erster Hand“ dar.
Der Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits beschlossen hat und der nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorliegt, sieht für volljährige und nicht getrennt lebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen die Annahme einer Bevollmächtigung vor, wenn der Partner auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gesundheitssorge nicht mehr selbst besorgen kann. Dies soll dann gelten, wenn der betreffende Partner sich weder zuvor entgegenstehend geäußert hat, noch eine andere Person zur Besorgung dieser Angelegenheiten bevollmächtigt hat und kein Betreuer bestellt ist.