4 Holzblöcke mit den Buchstaben J, O, B und S obendrauf ein Holzblock mit einer Glühbirne

Stellenangebote

Sachbearbeitung (m/w/d) im Sozialen Entschädigungsrecht

Abteilung 2 „Versorgung“ im Referat 21 „Soziales Entschädigungsrecht“

Dienstort Koblenz

Unbefristet

Vollzeit

Vergütung durch tarifliche Eingruppierung nach Entgeltgruppe 10 TV-L

Für Beamtinnen/Beamte Entwicklungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 11 LBesG

Bewerbungsschluss ist der 20.09.2024.

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Sachbearbeitung (m/w/d) Feststellungsverfahren SGB IX

Abteilung 2 „Versorgung“ im Referat 22 „Feststellungsverfahren SGB IX“

Dienstort Landau

Unbefristet

Vollzeit

Vergütung durch tarifliche Eingruppierung nach Entgeltgruppe 6 TV-L

Für Beamtinnen/Beamte Entwicklungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 8 LBesG

Bewerbungsschluss ist der 20.09.2024.

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Sachbearbeitung (m/w/d) Feststellungsverfahren SGB IX

Abteilung 2 „Versorgung“ im Referat 22 „Feststellungsverfahren SGB IX“

Dienstort Landau

Unbefristet

Vollzeit

Vergütung durch tarifliche Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9b TV-L

Für Beamtinnen/Beamte Entwicklungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 9 - A 11 LBesG

Bewerbungsschluss ist der 13.09.2024.

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Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d)

Abteilung 3 „Landesjugendamt“ im Referat 32 „Projekte zur Prävention von politischem und religiösem Extremismus – Demokratiezentrum RLP“ 

Dienstort Mainz

Unbefristet

Vollzeit

Vergütung durch tarifliche Eingruppierung nach Entgeltgruppe S17 TV-L

Bewerbungsschluss ist der 13.09.2024.

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Grundsatzangelegenheiten Juristische Sachbearbeitung (m/w/d)

Abteilung 3 „Landesjugendamt“ im „Kompetenzzentrum unbegleitete minderjährige Ausländer“

Dienstort Mainz

Befristet für die Dauer von einem Jahr

Vollzeit

Vergütung durch tarifliche Eingruppierung nach Entgeltgruppe 10 TV-L

Bewerbungsschluss ist der 13.09.2024.

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Studentische Hilfskräfte (m/w/d) im Feststellungsverfahren SGB IX

Abteilung 2 „Versorgung“ im Referat 22 „Feststellungsverfahren SGB IX“ 

Dienstorte Landau, Koblenz und Trier

zunächst für die Dauer von drei Monaten, mit der Möglichkeit der Verlängerung

bis zu 20 Stunden pro Woche

Vergütung durch tarifliche Eingruppierung nach Entgeltgruppe 3 TV-L

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