Soziale Beratungsstellen
Das Land Rheinland-Pfalz fördert eine Vielzahl von sozialen Beratungsstellen, in denen Ratsuchende eine vertrauliche und kostenlose Beratung erhalten können.
Bei familienbezogenen Problemen und Erziehungsfragen sowie in Trennungs- und Scheidungssituationen bieten Erziehungsberatungsstellen Hilfe und Unterstützung. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen können sowohl bei individuellen Problemen als auch bei Fragen und Konflikten in Partnerschaft, Ehe und Familie in Anspruch genommen werden.
Seit 1999 bietet das Insolvenzrecht überschuldeten Personen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines festgelegten Verfahrens innerhalb von drei bis sechs Jahren (nach Antragstellung bei Gericht) von ihren Schulden zu befreien. Sie erhalten diese fachkundige Beratung und Unterstützung von den vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung anerkannten „geeigneten“ Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren, den sog. Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Bei Schulden, die durch Suchtmittelabhängigkeit bedingt sind, bieten Schuldnerberatungsstellen in der Suchtkrankenhilfe ein spezielles Angebot. Die Beratung ist kostenlos und wird auf jeden Fall vertraulich behandelt.
Die Mitarbeitenden in den Suchtberatungsstellen bieten Betroffenen und Angehörigen Beratung und Betreuung an. Die Beratungsangebote sind grundsätzlich anonym und kostenfrei. Die Fachkräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und für sie besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Suchtberatungsstellen vermitteln auch in weiterführende Hilfeangebote, zum Beispiel in Fachkliniken zur Entwöhnungsbehandlung. Im Rahmen ihrer Aufgaben haben eine Reihe von Suchtberatungsstellen besondere zusätzliche Schwerpunkte wie frauenspezifische Angebote oder Glücksspielsuchtprävention und -beratung gebildet.
Die Beratung rund um das Thema Schwangerschaft, Schwangerschaftskonfliktberatung, Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung bieten in Rheinland-Pfalz die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an. Auf die Beratung hat jede schwangere Frau einen Anspruch. Die Beratung ist kostenfrei und anonym. Die Fachkräfte der Beratungsstellen für Schwangere nehmen sich Zeit, individuelle Fragen zu beantworten und nach Lösungen zu suchen.
Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen, können in jeder Schwangeren(konflikt)beratungsstelle in Rheinland-Pfalz Beratung zur Vertraulichen Geburt erhalten. Hierfür stehen qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung, die auch anderen Fachkräften Fragen, die aus der praktischen Arbeit der Schwangeren(konflikt)beratungsstellen entstehen, beantworten können. Eine Arbeitsgruppe hat für Fachkräfte der Schwangeren(konflikt)beratungsstellen eine Arbeitshilfe erstellt, die in Form einer FAQ-Liste wesentliche Fragen zur Umsetzung des Verfahrens der Vertraulichen Geburt klärt.
Downloads
Anträge
Rundschreiben
- Rundschreiben des LSJV zu Corona – Hinweise für Schwangeren(Konflik)Beratungsstellen und Stiftungen (LJA Nr. 21/2020)(183 KB)
- Rundschreiben des LSJV zu Corona – Hinweise für Beratungsstellen zur Ehe-, Familien- und Lebensberatung und Erziehungsberatung (LJA Nr. 20/2020)(184 KB)
- Rundschreiben des LSJV zu Sucht – Hinweise für Beratungsstellen Suchtberatung (LJA Nr. 19/2020)(161 KB)
- Rundschreiben des LSJV zu Corona – Hinweise für anerkannte Beratungsstellen der Schuldner- und Insolvenzberatung (InsO) (LJA Nr. 18/2020)(163 KB)
Arbeitshilfen/Materialien
Beratungsstellen - Arbeitshilfe zur Umsetzung der Regelungen zur vertraulichen Geburt (Link zur externen Seite):
https://mffjiv.rlp.de/fileadmin/MFFJIV/Familie/Arbeitshilfe_Vertrauliche_Geburt_RLP.pdf
Kontakt
Sucht- und Schuldnerberatung
Ralf Wetzlar
Telefon 06131 967-509
Telefax 06131 967-12509
wetzlar.ralf(at)lsjv.rlp.de
Erziehungsberatung,
Schwangerenberatung,
Vertrauliche Geburt
Stefanie Brantzen
Telefon 06131 967-376
Telefax 06131 967-12376
brantzen.stefanie(at)lsjv.rlp.de
Stefanie Bremmer
Telefon 06131 967-318
Telefax 06131 967-12318
bremmer.stefanie(at)lsjv.rlp.de
Erziehungsberatung
bei allgemeinen, fachlichen und pädagogischen Fragen
Hanna Aalders
Telefon 06131 967-366
Telefax 06131 967-12366
aalders.hanna(at)lsjv.rlp.de
Weitere Informationen
Gesetz der Bundesregierung zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO)
Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren
Landesverordnung über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerenkonfliktgesetz (LVOFBSchKG)
Förderung sozialer Beratungsstellen (Verwaltungsvorschrift)
Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung - Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ)