Kinder, Jugend und Familie
Die Abteilung Landesjugendamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unterstützt die örtliche Jugendhilfe und nimmt besondere überregionale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie verwandter Bereiche wahr.
Für die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort sind wiederum die örtlichen Jugendämter zuständig. Sie sind unmittelbare Ansprechpartner für Jugendhilfeleistungen an junge Menschen und ihre Familien.