Soziale Kompetenz für Sie
Unser Leitbild
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Soziale Kompetenz für Sie
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist eine moderne Dienstleistungsbehörde – und in erster Linie eine Sozialbehörde. Dementsprechend fühlen wir uns mitverantwortlich für das soziale Klima im Land.
- Wir arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unkonventionell und eigenverantwortlich und nutzen Gestaltungsspielräume zum Wohle der Menschen. Dabei orientieren wir uns an den Grundsätzen der Hilfe zur Selbsthilfe und des Vorrangs von Prävention und Rehabilitation.
- Wir verstehen uns als Mittler zwischen Gesetzesauftrag, Politik und sozialer Praxis und arbeiten partnerschaftlich mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen, ebenso mit Gruppen, Verbänden und Institutionen.
- Durch Information und Beratung machen wir unsere Entscheidungen transparent. Ein zügiges Verfahren ist für uns selbstverständlich.
- Wir fühlen uns dem Anspruch der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ebenso verpflichtet wie dem der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die öffentliche Gelder gut verwendet sehen wollen.
- Schließlich ist uns eine gute interne Atmosphäre wichtig und wir arbeiten stetig daran, Arbeitsbedingungen an sich verändernde Lebensverhältnisse anzupassen, zu verbessern und attraktiv zu gestalten.
- Bei uns hat Diskriminierung keinen Platz. Wir setzen uns gegen jede Form der Diskriminierung und für gegenseitigen Respekt ein. Unser Antidiskriminierungsbeauftragter bzw. unsere Antidiskriminierungsbeauftragte ist Ansprechperson innerhalb unseres Amtes und steht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Seite.
© LSJV

Die kontinuierliche Modernisierung der Verwaltung ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat zur weiteren Verwaltungsmodernisierung das Qualitätsmanagement eingeführt. Dabei steht die Bewertung unserer Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt.
In den Jahren 2014 bis 2020 hat das Landesamt in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen das Qualitätsmanagement stetig ausgebaut und verbessert. Die erfolgreichen Zertifizierungsverfahren haben gezeigt, dass das LSJV sich weiterentwickelt und sich den aktuellen Situationen anpasst. Resultierend aus diesen Erkenntnissen wird das LSJV auch ohne eine weitere Zertifizierung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess anstreben.
Dazu zählt:
- Höherer Bürgerservice durch Ausrichtung unserer Prozesse auf die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger
- Kontinuierliche Verbesserung der Qualität unserer Dienstleitungen und Prozesse
- Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit mit allen Prozesspartnern
- Steigerung der Motivation der Mitarbeitenden durch Ablauftransparenz und -sicherheit sowie Einbeziehung der Mitarbeitenden in den Verbesserungsprozess
Als moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber bietet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zum Beispiel:
Flexible Arbeitszeiten, die sich ideal mit dem Privatleben vereinbaren lassen. So gilt:
- für Teilzeitkräfte eine Kernarbeitszeit von Montag mit Freitag von 09.30–12.00 Uhr
- für Vollzeitkräfte eine Kernarbeitszeit von Montag bis Donnerstag von 09.30–12:00 Uhr und 14.00–15.00 Uhr sowie freitags von 09.30–12.00 Uhr.
Darüber hinaus existiert im LSJV ein großzügiger Gleitzeitrahmen von 06.00–20.00 Uhr, der viel Raum für eine individuelle Tagesgestaltung überlässt. Teilzeitbeschäftigte können ihre Arbeitstage und Arbeitszeit innerhalb des Gleitzeitrahmens flexibel gestalten. Zudem sind in Abstimmung mit den Vorgesetzten jederzeit flexible Lösungen im Bedarfsfall möglich – ob für die Kinderbetreuung, familiäre Pflege oder private Termine.- „Mobile Arbeit“ ermöglicht die Ausübung des Dienstes an jedem geeigneten, den Datenschutz und das Datengeheimnis wahrenden, Ort. Mobile Arbeit ist bis zu einem Umfang von 60 % der regelmäßigen individuellen Soll-Arbeitszeit möglich. Die Lage der mobilen Arbeitstage bzw. der mobilen Arbeitszeit vereinbaren Sie in Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten. Dadurch haben Sie auch die Möglichkeit z. B. bei plötzlicher Erkrankung des Kindes nach Abstimmung mit Ihren Vorgesetzen mobil zu arbeiten.
- Zeitausgleich an grundsätzlich bis zu 30 vollen Tagen in einem Kalenderjahr möglich
- Offenheit für die Möglichkeit einer Führungsposition in Teilzeit
- Unterstützung von Mitarbeitenden beim Wiedereinstieg ins Berufsleben nach längerer Abwesenheit
- Nutzung der Kids-Boxen (Kleincontainer mit Spielzeug etc.) an allen Standorten des LSJV, um auf diese Weise in Ausnahmesituationen die Kinder mit zur Arbeit zu bringen und beschäftigen zu können